
Der Hubschrauber der S. A R. der Bundeswehr startet am Samstag in Ziegenhain ©Wittke-Fotos-nh24
Update
NEUKIRCHEN | OTTRAU | OBERAULA | SCHWALMSTADT. Ein Ultraleichtflugzeug, das am Donnerstag in Eisenach (Thüringen) gestartet war und seinen Heimatflugplatz in St. Augustin (Rhein-Sieg-Kreis, Nordrhein-Westfalen) als Ziel hatte, wurde vermisst. Die Maschine verschwand vom Radar und kam nie am Bestimmungsort an.
Nachdem die Bundeswehr am Freitag mit Hubschraubern ohne Erfolg nach dem Flugzeug gesucht hatte, lief am Samstagmorgen eine großangelegte Suchaktion an. Rund 220 Einsatzkräfte von Feuerwehr, Polizei und Hundestaffeln durchsuchen das weitläufige Waldgebiet, unterstützt von Drohnen.
Der Radarverlust war der S.A.R.-Leitstelle am Freitag aufgefallen, woraufhin die ersten Suchmaßnahmen eingeleitet wurden.
Noch unbestätigten Informationen zufolge soll das Flugzeug auf dem Segelflugplatz in Ziegenhain sicher gelandet sein.
Update (12:40 Uhr)
Der Pilot (84) war mutmaßlich bereits am Donnerstag in Ziegenhain gelandet und befindet sich bester Gesundheit, wovon sich auch die Bundeswehr-Crew eines S.A.R. Hubschraubers am Samstag auf dem Segelfluggelände in Ziegenhain überzeugte. Seine Kameraden am Heimatflugplatz in St. Augustin hatten ihn als vermisst gemeldet, woraufhin die Suche nach dem Leichtflugzeug anlief. Zunächst von der Bundeswehr organisiert und mithilfe von zwei Hubschraubern, die auch mit Wärmebildkameras das Waldstück abgesucht hatten.
Da die Bundeswehr aber nicht für die Suche nach zivilen-Flugzeugen zuständig ist, so die S.A.R. Leitstelle in Münster gegenüber nh24, gab man die Suche an das Polizeipräsidium in Kassel ab. Die Beamten leiteten dann am Samstag eine großangelegte Suchaktion nach dem Flugzeug ein, an der unter anderem fünf Löschzüge aus dem südlichen Schwalm-Eder-Kreis, das THW und mehrere Streifenwagenbesatzungen der Polizeistationen Homberg und Schwalmstadt beteiligt waren. Die Suche leitete der stellvertretende Kreisbrandinspektor Michael von Bredow.
84-Jähriger im Hotel Rosengarten
Der Senior, er hatte sich im Hotel Rosengarten in Ziegenhain einquartiert, hatte sich bei niemandem gemeldet, da er dazu nicht verpflichtet sei. Zu erreichen war er auch nicht – er hatte kein Handy dabei. Als er dann am Samstag von der Suche erfahren hatte, meldete er sich.
Ein technischer Defekt hatte ihn zur Sicherheitslandung in Ziegenhain gezwungen, wie er den Polizeibeamten der Polizeistation Schwalmstadt sagte. (wal)











10 Kommentare
Den Bundeswehr Soldaten fehlen Flugstunden so dass denen sogar teilweise der Entzug der Lizenz droht, deswegen musste schon vom ADAC ein Hubschrauber gemietet werden da alle Bundeswehrhubschrauber wegen Ersatzteilmangel kaputt waren.
Suchen nun Bundeswehrsoldaten nach einem vermissten Flugzeug bringt es ihnen dringend benötigte Flugstunden, vielleicht sollte man die Gesetze ändern. Ob die nun so durch die Gegend fliegen oder was sinnvolles tun, bezahlen tut es eh der Steuerzahler. Gut das der Senior wohl auf ist, hätte sich mal melden sollen da wo er hin wollte, hätte die Aufregung vermieden.
Scheint echt so zu sein das hier einige nicht wirklich Ahnung haben von der Fliegerei und somit nicht Wissen was sie Schreiben und sich als „Luftfahrt Experten“ Betätigen.
Der Pilot hat absolut nix falsch gemacht und im übrigen musas er jedes Jahr zum Fliegerarzt und seine Tauglichkeit bescheinigen lassen.
Sollte man bei den Autofahrern ggf. auch mal Veranlassen, bei den selbst Ernannten Rennfahrenr.
Rücksichtslos und dann auch noch uneinsichtig – die Aussage das er nicht verpflichtet ist sich zu melden hätte er ja mal den 220 Leuten die ihn suchen mussten direkt entgegen können…
Ist er denn verpflichtet sich zu melden?
Also wenn man bei X startet und bei Y erwartet wird, man aus welchen Gründen auch immer bei Z hängen bleibt gebiert es eigentlich der gesunde Menschenverstand und Anstand sich mind. bei denen zu melden die einen evtl. erwarten und ggf. vermissen würden. Egal ob Flugzeug, Auto, Fahrrad oder zu Fuß und egal ob 8 oder 80 Jahre alt.
Alles schön und gut aber ist er denn verpflichtet sich zu melden?
Klar sei, dass der Pilot laut der Luftverkehrs-Ordnung verpflichtet ist, Start und Ziel anzugeben. Auch seine Planänderung hätte er den Zuständigen am Zielort mitteilen müssen, informierte der Sprecher. (Zitat HNA vom 11.03.2025)
https://www.hna.de/lokales/schwalmstadt/schwalmstadt-ort68394/offen-fragen-nach-landung-am-segelflugplatz-ziegenhain-93619947.html
Falsch:
Gemäß der deutschen Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) besteht für den Piloten eines Ultraleichtflugzeugs (UL) grundsätzlich keine allgemeine Pflicht, Start- und Zielort vor dem Flug anzugeben. Es gibt Ausnahmen: Flüge in kontrolliertem Luftraum (z. B. CTR oder TMZ) / Flüge nach Instrumentenflugregeln (IFR) (UL-Flugzeuge fliegen ausschließlich nach Sichtflugregeln (VFR). Eine IFR-Flugplanpflicht besteht für sie nicht, da ULs nicht IFR-zugelassen sind.), Grenzübertritte und Nutzung von Verkehrsflughäfen.
Alexander Wittke
Quelle: https://dgtr.de/wp-content/uploads/LuftVOv.22.1.21.pdf
Ohne Worte. Sollte man die Fluglizenz entziehen. Wird wohl allerhöchste Zeit.
Man beachte das Alter!
Wer bezahlt nun den Einsatz? Bestimmt wieder der Steuerzahler.
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