Eingeschränkter Regelbetrieb ab 8. Juni 2020
GUDENSBERG. Mit der heute veröffentlichen neuen Verordnung des Landes Hessen stehen endlich die Rahmenbedingungen für die Einführung des eingeschränkten Regelbetriebes fest. Die entscheidende Änderung ist die, dass nun die Träger der Einrichtungen freie Kapazitäten nach eigenen Konzepten verteilen können.

Gudensberger Kindergärten © Foto: pm | nh