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NEUENSTEIN | FULDA. Nach einem Raubüberfall auf Angestellte einer Tankstelle am Samstag in Fulda, konnten Polizisten die drei Täter im Alter von 30 bis 34 Jahren aus den Landkreisen Kassel, Schwalm-Eder und Waldeck-Frankenberg auf der A7 bei Neuenstein festnehmen.
Wie es im Polizeibericht heißt, betraten gegen 22:30 Uhr zwei maskierte und mit einer Pistole und einem Messer bewaffnete Männer die Tankstelle in der Leipziger Straße. Sie erbeuteten Bargeld und Zigaretten von nicht genanntem Wert. Mit einem dunklen Audi ergriffen sie anschließend die Flucht. Ein Zeuge konnte das Kennzeichen des Fluchtfahrzeugs ablesen.
Festnahme auf der A7
Eine Streife der Bad Hersfelder Autobahnpolizei machte das Fahrzeug auf der Autobahn A7 in Fahrtrichtung Norden ausfindig. Als es zur Kontrolle kommen sollte, trat der Fahrer aufs Gas und versuchte zu fliehen. Eine gute halbe Stunde verfolgte die Polizei das flüchtige Fahrzeug, bis die Beamten es in der Nähe von Neuenstein-Aua stellen konnten. Die Polizei nahm die Tatverdächtigen in Gewahrsam. (wal | ots)
5 Kommentare
Es ist ein Irrglaube, dass härtere Strafen eine abschreckende Wirkung haben. Siehe USA. Mord wird teilweise mit dem Tod bestraft, trotzdem gibt es in diesen Staaten nicht weniger Morde. Schusswaffengebrauch wird in manchen Staaten mit langen Haftstrafen bestraft, kein Rückgang der Gewaltverbrechen. Alkoholfahrten werden teilweise mit Knast bestraft, trotzdem wird Alkohol getrunken und zwar mehr als bei uns. Der Idee folgend, wir werden nicht erwischt, weil die Zeugen Angst haben, die Polizei zu lahm ist und mit anderen Dingen zu tun hat, die Vorstellung herrscht bei kriminellen vor.
Zitiere Martin_Horn „Sie wollen den Rechtsstaat abschaffen“
Das hat mit Abschaffung vom Rechtsstaat nicht zu tun.Das Gegenteil ist der Fall.
Warum muss bei Raubüberfall mit Waffen immer eine Gerichtsverhandlung stattfinden?
Wenn es hier einen Strafkatalog geben würde wie im Straßenverkehr entlaste ich die Gerichte.
Wenn Sie beim zu schnell fahren geblitzt werden können Sie auch nicht handeln, zahlen das was im
Bußgeldkatalog für dieses Vergehen steht.
Mitleid und Toleranz habe ich für diese Schießbudenfiguren nicht.
Nach Ihrem Kommentar habe ich erhebliche Zweifel daran, dass Sie überhaupt wissen, was Rechtsstaatlichkeit bedeutet.
Eine der unabdingbaren Voraussetzungen für einen Rechtsstaat ist die Gewaltentrennung, die Sie mit Ihrem Vorschlag schlicht aufheben würden. Des Weiteren muss jeder (!) Tatverdächtige die Möglichkeit haben, sich in einem Verfahren verteidigen zu können. Außerdem muss das Strafmaß die individuelle Schuld das Täters berücksichtigen, deswegen gibt es ja in den gesetzen auch einen Strafmaßrahmen. Alles das wollen Sie abschaffen.
Auch wenn man einen Bußgeldbescheid erhält steht einem der Rechts- bzw. Klageweg offen.
Diese Schießbudenfiguren sollten es mal mit ehrlicher Arbeit versuchen. Leider laufen diese Anfänger in einer Woche wieder frei rum.
Für jeden Autofahrer gibt es die GebOst-Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
So einen Strafkatalog müsste es für solche Fälle auch geben. Damit muss man keine Gerichte beschäftigen. Raub bleibt Raub.
Bei solchen Taten mit Waffen gleich 15 Jahre Haft geben. Dann würde sich der eine oder andere überlegen ob er so etwas macht. Das Syndrom „schlechte Kindheit “ wäre auch vom Tisch.
Kurz gesagt: Sie wollen den Rechtsstaat abschaffen.
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