Verwaltungsgericht erlässt einstweilige Anordnung
KASSEL | GUDENSBERG. Wer gerne austeilt, muss nicht zwangsläufig auch gerne einstecken. Am 6. März 2024 erging ein Beschluss der 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Kassel zu einem Eilantrag des AfD-Kreisverbands des Schwalm-Eder im Wege der Einstweiligen Anordnung. Stattgegeben wurde einem AfD-Antrag gegen Bürgermeisterin Sina Massow und den Magistrat der Stadt Gudensberg.
![„Getroffene“ AfD „bellt“ erfolgreich gegen Bürgermeisterin Massow](https://i0.wp.com/nh24.de/wp-content/uploads/2024/03/1-Urteil_01.jpg?resize=300%2C200&ssl=1)
Sina Massow (2. V. r.) bei der Kundgebung am 3. März in Gudensberg © Foto: Rainer Sander