ALSFELD. Die Stadt Alsfeld teilt mit, dass aufgrund der am 09.05.2020 in Kraft getretenen „Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung)“ auch der Alsfelder Pfingstmarkt offiziell abgesagt werden muss, da die neuen Regelungen bis zum 05. Juni 2020 gelten und der Pfingstmarkt in diesen Zeitraum falle.

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