Nächster Öffnungsschritt in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen nach Pfingsten
TREYSA. Während seit dem ersten Öffnungsschritt ausschließlich in den landwirtschaftlichen Betriebe, in den hauswirtschaftlichen Abteilungen sowie in der Gärtnerei die ersten Klientinnen und Klienten wieder zur Arbeit kommen dürfen, können mit der neuen Verordnung des Landes Hessen ab Dienstag, 2. Juni, prinzipiell alle Werkstatt-Standorte Hephatas mit ihren unterschiedlichen Arbeitsbereichen wieder geöffnet werden.

©Foto: Hephata / nh