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KASSEL. Die nordhessische Stadt Kassel ist umgeben von Wäldern und reich an Gärten, Parks und großen Grünflächen. Zusammen mit ihrer dichten Besiedelung und dem daraus resultierenden üppigen Nahrungsangebot bietet die Stadt ideale Ausbreitungsbedingungen für Waschbären.
Da die Hauptaufzuchtzeit der Tiere am 1. März beginnt, sollten sich Hauseigentümer jetzt gegen den Einzug unliebsamer Mieter wappnen.
Ordnungsdezernent Heiko Lehmkuhl: „Das Eindringen von Waschbären in Wohnhäuser kann große Schäden verursachen und hohe Kosten nach sich ziehen. Schon mit vergleichsweise kleinen Aufwendungen lassen sich gute Ergebnisse in der Waschbär-Abwehr erzielen.“
Die Tiere nutzen Dachböden oder Kaminschächte als Schlaf- und Wurfplätze beziehungsweise Winterlager. Der Aufstieg auf das Dach erfolgt meist über Fallrohre der Regenrinnen, angrenzende Bäume oder eine Fassadenbegrünung. Über lockere Dachziegel oder andere Einschlupflöcher erfolgt dann der Einstieg in den Dachboden.
Aktuell suchen die weiblichen Tiere Wurfplätze. Durch die Spielaktivitäten der Welpen und die Anlage von Latrinen können bis zum Verlassen der Wurfhöhlen nach acht bis zehn Wochen kostspielige Schäden am Haus entstehen. Es ist um einiges günstiger, das Haus einmal fachkundig gegen Einstieg sichern zu lassen, als die Tiere jagdlich beseitigen zu lassen und nachher die Schäden zu sanieren. Ein einmal bekannter Schlaf- oder Wurfplatz wird nach dem Verlassen in Windeseile von anderen Artgenossen aufgesucht und erneut genutzt. Amtstierärztin Dr. Regina Emrich rät: „Die vermeintlich schnelle Lösung ist daher nicht ratsam und vor allem nicht nachhaltig. Treffen Sie daher jetzt noch Vorkehrungen, um nicht das Nachsehen zu haben.“
Folgende Maßnahmen zeigen zuverlässig Wirkung
• Den Aufstieg auf das Dach durch glatte Blechmanschetten (einen Meter hoch und einen Meter breit) oder mit „Dreivierteltrichtern“ aus Metall über den Fallrohren der Regenrinnen und an Hausecken verhindern. Handelsübliche Katzenkränze, Baumspiralen oder Stacheldraht sind bessere Kletterhilfen für die Tiere und damit ungeeignet.
• Bäume und Sträucher, die an oder über das Dach reichen, großzügig kürzen. Zu beachten ist dabei, dass es in der Zeit vom 1. März bis 30. September verboten ist, Hecken und Sträucher über den Jahreszuwachs zurückzuschneiden, zu roden oder auf den Stock zu setzen
• Einstiege konsequent und mit soliden Baumaterialien schließen.
• Ein starkes Metallgitter auf dem Schornstein anbringen.
• Bei einem schwer zu sicherndem Haus kann eine Elektrozaunanlage (Prinzip „Weidezaun“) im Bereich der Dachtraufe installiert werden
• Nachts die Katzenklappen verschließen oder ein Modell wählen, das nur die eigene Katze mittels Sensor öffnen kann. Gut ist auch ein Vorbau, der nicht kletternd, sondern nur springend überwunden werden kann. Denn das kann der Waschbär nicht.
Fachfirmen mit zum Teil patentierten Systemen können Hausbesitzer kompetent beraten und Unterstützung leisten.
Jäger benötigen Schießgenehmigungen für das Stadtgebiet
Obwohl es sich bei den Waschbären um jagdbares Wild handelt, wird die intensive Bejagung nicht als wirksames Mittel zur Eindämmung der Population oder gar der Reduzierung gesehen. Verstärkte Bejagung bewirkt eine stärkere Vermehrung der Tiere und hat daher sogar einen gegenteiligen Effekt auf die Populationsgröße. Zudem sind die jagdlichen Mittel im urbanen Raum begrenzt. Einzelne Schießgenehmigungen für das Stadtgebiet wurden mit Auflagen an Jagdausübungsberechtigte erteilt. Das Fangen und Töten von Waschbären sind nur in besonders gelagerten Einzelfällen sinnvoll. Heiko Lehmkuhl erklärt: „Es ist illusorisch zu glauben, dass wir den Waschbären durch Jagd oder andere Methoden aus unseren Straßen vertreiben könnten. Unser Ziel kann daher nur sein, die Konflikte mit den Tieren möglichst gering zu halten.
Besonders an die Reduzierung des Nahrungsangebotes appelliert Ordnungsdezernent Lehmkuhl: „Das sichere Verschließen der Deckel von Abfallbehältern beispielsweise mit dem Schloss der Stadtreiniger oder die Verwendung von geschlossenen Mülltonnenschränken hilft. Wer Katzenfutter vor die Tür stellt oder Essensreste auf dem Komposthaufen entsorgt, lockt dagegen den Waschbären als regelmäßigen Besucher an.“
Hintergrund:
Eine unsachgemäße Tötung von Waschbären oder das Zufügen von vermeidbaren Schmerzen, Leiden oder Schäden sind nach dem Tierschutzgesetz verboten und strafbar. Auch das Aussetzen eingefangener Tiere ist nicht gestattet. Weiterhin ist das aktive oder passive Füttern verboten und kann mit Bußgeld geahndet werden.
Weitere Informationen über Waschbären stehen auf der städtischen Homepage unter: https://www.kassel.de/buerger/sicherheit_und_ordnung/tierschutz/waschbaer.php (pm / wal)

4 Kommentare
Herr Lemkuhl lebt in der der Steinzeit.
Haha das hat man zu lange verschlafen das is weltweit einmalig!! Und da man hier zu Lande alles sich selbst überläst haben inzwischen viele Städte grosse Probleme und kaum Handlungsmöglickeiten weil man jede Ameise hier unter Schutz stellt!! Andere Länder kriegen sich vor Lachen über uns schon gar nich mehr ein!!
Das einzige was gegen diese Plagegeister hilft ist fangen und erschiessen.
Das ist mir zu radikal und unmoralisch. Die Plagegeister aus der AfD muss man politisch bekämpfen
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