Stadtverordnete beschäftigen sich mit Stadion, Feuerwehrturm, Zisternen, Bebauungsplänen, LKWs, Kindergarten und …
STADTALLENDORF. Kurzfristig auf der Tagesordnung der gestrigen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Stadtallendorf landete erst per Abstimmung ein gemeinsamer Antrag von SPD, CDU und FDP, um den Turm am geraden entstehenden, neuen Feuerwehrhaus mit einem Stadtwappen und einem Symbol für die Feuerwehr zu versehen.
Das, so die Antragsteller, sei ein weithin sichtbarer und markanter Hinweis auf Stadtallendorf und seine Feuerwehr.
- Werner Hesse (SPD) bezeichnete die Investition als völlig unstrittig. Alle fachlichen Wünsche der Feuerwehr würden beachtet, ohne dies finanziell ausufern zu lassen, wobei das Land keinen Zuschuss zahle: „Die Barriere der Notwendigkeit für den Übungsturm ist überwunden.“ Er ist Ankerpunkt für die Übungssituation der Feuerwehr und Symbol für eine neue bauliche Struktur in Stadtallendorf. Das Anbringen eines Emblems der Stadt und der Feuerwehr mache ihn zu einem Ausstellungsstück und Werbeträger für Stadt und Feuerwehr. Nach Möglichkeit solle die Symbolik auch beleuchtet werden.
Leuchtturmprojekte gibt es viele, einen echten „Leuchtturm“ hat nicht jede Stadt.
Regenwasserrückhaltungs- und -nutzungsanlagen sowie Zisternen werden gefördert
Die Stadtverordneten haben „Richtlinien zur Förderung des Einbaus und zur Beschaffung von Regenwasserrückhaltungs- und -nutzungsanlagen sowie von Zisternen beschlossen. Weil etwa 75 % des Trinkwassers aus Grundwasser gewonnen wird, seien alle staatlichen Ebenen und die Kommunen zu dessen Schutz verpflichtet. Die Stadt möchte Vorreiter sein. Pro Grundstück beträgt der Fördersatz 40 % der durch Rechnung nachgewiesenen förderfähigen Nettokosten — höchstens jedoch 500 Euro. Für den Neubau oder die Nachrüstung einer Zisterne werden ebenfalls 40 % der nachgewiesenen förderfähigen Kosten anerkannt — maximal 1.000 EUR. Die Zisterne muss ein Mindestvolumen von 1.000 Litern haben.
- Klaus Ryborsch (CDU) begrüßt den Beschluss als außerordentlich ressourcenschonend. Die Richtlinie passe in die Zeit des Klimaschutzes. Er ist gespannt, wie die Bürger dies annehmen. Es handele sich um eine freiwillige Leistung der Stadt, die haushalterisch bewertet werden muss.
Jetzt aber: Herrenwaldstadion zum Zweiten!
Zum zweiten Mal auf der Tagesordnung stand das Gesamtkonzept für das Herrenwaldstadion. Bernd Weitzel, zugleich Vorsitzender der Eintracht Stadtallendorf und Stadtverordneter der SPD, hatte in der letzten Sitzung mitgestimmt, als es um die Abstimmung für die Umgestaltung des Stadions ging und ist danach selbst auf Paragraf 25 der HGO gestoßen. Der regelt den Widerstreit der Interessen. Ob ein Widerstreit vorliegt, entscheidet das Organ, dem der Betroffene angehört, also in diesem Fall die Stadtverordnetenversammlung selbst. So stimmte das Parlament darüber ab. Die FDP sieht Widerstreit, alle anderen Fraktionen nicht.
Auch das Gesamtkonzept des Herrenwaldstadions wurde erneut abgestimmt, diesmal ohne Herrn Weitzel, und zwar erneut einstimmig für sechs Laufbahnen, eine teilüberdachte Steh-Tribüne und die Öffnung zu angrenzenden Bereichen. Das reicht nicht für Deutsche Meisterschaften, aber es hilft den Stadtallendorfer Breiten- sowie Leistungssportlern und ermöglicht regionale Wettkämpfe.
Die Last wagen im Umgang mit parkenden Lastwagen
Gleich zweimal waren wild am Wegesrand zu den Stadtallendorfer Industriebetrieben parkende Lkws Thema in der Stadtverordnetenversammlung. In der Fragestunde gab es dazu eine Einwohnerfrage, die zweite seit Einführung dieses Instruments überhaupt. Bürger Tobias Kindermann richtete sie schriftlich an Bürgermeister Christian Somogyi: „Was wird an den Müllerwegstannen gegen parkende Lastwagen unternommen?“
Dieser versicherte, dass Kontrollmaßnahmen durchgeführt werden. Die mögliche Installation von Pollern und andere Maßnahmen erfordern Planungsprozesse. Verunreinigungen wurden bisher nicht angezeigt. Würde das geschehen, so würde das auch verfolgt, denn Stadtallendorf ist eine saubere und umweltbewusste Stadt. Es gilt ein Zonenhalteverbot und die betroffenen Betriebe haben keinen Einfluss auf das Verhalten von Logistikunternehmen außerhalb des Firmengeländes.
Bebauungspläne in der Innenstadt und in Hatzbach ohne Diskussion
Grünes Licht bekommt der Investor für 24 neue Wohnungen im Bereich Niederrheinische Straße auf einem Teilbereich des ehemaligen Baubetriebshofes in der Kernstadt. Einstimmig fassten die Stadtverordneten den Satzungsbeschluss und den Abwägungsbeschluss.
Einstimmig beschloss die Stadtverordnetenversammlung die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die „Alte Niederkleiner Straße“ mit dem Zweck einer Änderung im Bereich des Aufbaugebäudes. Das Plangebiet erfasst die Grünfläche hinter dem Aufbaugebäude zur Straße Aufbauplatz, die angrenzenden Stellplätze sowie den Aufbauplatz selbst. Ziel ist „die Erweiterung des vorhandenen Mischgebietes das Aufbaugebäude betreffend“ für die Erweiterung des Dokumentations- und Informationszentrums. Insofern erfolgt die Umwandlung von „privaten Grünflächen“ und „zweckbestimmter Verkehrsfläche“ in ein Mischgebiet. Festsetzungen des vorhandenen Mischgebietes, zum Beispiel in Bezug auf die Geschosszahl werden für die Erweiterung übernommen.
Im Stadtteil Hatzbach sollen neue Grundstücke entstehen. Im Rathaus liegen zahlreiche Anfragen nach Baugrundstücken vor. Für den Stadtteil Hatzbach sind es mit Stand August 2022 immerhin 36 Bewerbungen auf einen Bauplatz. Das letzte freie Grundstück, so die Sitzungsvorlage, im Bereich des bisherigen Baugebietes, wurde im Juni 2014 verkauft. Der Ortsbeirat Hatzbach drängt seit langen auf Schaffung neuer Baugebiete. In der Straße „Am Ledersberg“ hat die Stadt ein bebautes landwirtschaftliches Grundstück erworben und die bestehenden Gebäude abbrechen lassen. Zusammen mit einer Erweiterungsfläche soll dieses Gebiet nunmehr für 13 Bauplätze genutzt werden. Dafür haben die Stadtverordneten jetzt die Offenlegung einstimmig beschlossen.
Für den Bereich Hauptzentrum in der Innenstadt wurde beschlossen, gemeinsam mit dem Investor Thumberger GmbH die nötigen Rahmenbedingungen für eine Änderung des Bebauungsplans zu erarbeiten. Die Gesellschaft möchte erweitern.
Gefährdung der Kinder am Kindergarten im Hofwiesenweg
Schließlich wollte die BUS folgendes wissen: Den Anliegern im Hofwiesenweg sei anhand von Bauplänen eine komplette Umzäunung des Kindergarten-Geländes zugesichert worden. Die neue Umzäunung habe im Frontbereich ein Außentor vorgesehen, das jetzt allerdings hinter dem Eingangsbereich installiert sei. Die Anwohner sähen die Sicherheit der Kinder dadurch gefährdet. Von zwei Vorfällen wird berichtet, bei denen es zu Beinaheunfällen mit Kindergartenkindern gekommen sei: „Was gedenkt die Stadtverwaltung zu unternehmen, um die Kinder des Kindergartens zu schützen?“
- Manfred Thierau (BUS) spricht von einer geänderten Eingangssituation. Die Kinder können ohne Umzäunung das Kindergartengrundstück verlassen. Verwaltung möchte er auffordern, ein Tor mit Selbstschließung zu installieren. Eine Sicherheitsbelehrung der Eltern wäre sinnvoll.
- Bürgermeister Christian Somogyi hat sich das angeschaut. Es handele sich um eine neue Zufahrt zu einem Privatgebäude. Es gehe nicht, dass Eltern diesen Weg zur Anfahrt nutzen. (Rainer Sander)