FRITZLAR. In Anlehnung an die von der Hessischen Landesregierung erweiterte Coronavirusschutzverordnung, gilt auch im Fritzlarer Hospital zum Heiligen Geist ab Montag, dem 15.11.2021, die 2-G-Regelung (Zutritt nur für geimpfte oder genesene Besucher). Aufgrund der steigenden Infektionszahlen und der von der Landesregierung Hessen ausgesprochenen Warnstufe 1, haben Besucher des Hospitals zum Heiligen Geist in Fritzlar dann nur mit Immunitäts-Nachweisen (Impfnachweis, Genesungsnachweis) Zutritt.

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