TREYSA. Die Hephata-Klinik in Schwalmstadt-Treysa wendet ab Freitag, 12. November, bei Besuchen die 2G-Regel an. Das heißt: Besuche sind nach wie vor möglich, jedoch mit Auflagen: Besucher müssen seit mindestens zwei Wochen vollständig gegen das SARS-CoV-2-Virus geimpft oder nicht länger als sechs Monate von einer Corona-Infektion genesen sein.
„Wir wollen sowohl unsere Patient als auch Mitarbeiter so gut wie möglich vor einer Infektion mit dem Coronavirus schützen“, sagt Klinik-Geschäftsführer Alexander Stein. Dazu gehört neben den Besucherregelungen auch ein Hygiene- und weitreichendes Sicherheitskonzept.
Grundsätzlich sind Besuche in der Zeit von 17 bis 19 Uhr in der Psychiatrie und von 14 bis 16 Uhr in der Neurologie möglich. Die Patienten können in dieser Zeit pro Tag eine Besucherin oder einen Besucher für maximal 30 Minuten empfangen. Die Besucher werden am Haupteingang der Klinik aufgefordert, ihren 2G-Status nachzuweisen (Impfnachweis oder Genesenenbescheinigung des Gesundheitsamtes) sowie ein zusätzliches Ausweisdokument vorzulegen. Zusätzlich müssen sich Besucher mit der Luca-App auf ihrem Smartphone registrieren oder ein Kontaktnachverfolgungsformular ausfüllen. Kinder und Jugendliche ab sieben Jahren benötigen für den Besuch in der Hephata-Klinik den Testnachweis der Schule.
In lebensbedrohlichen, medizinischen Krisen sind nach Rücksprache gesonderte Regelungen zu vereinbaren.
• Nähere Informationen: Hephata-Klinik, Schimmelpfengstraße 6, 34613 Schwalmstadt-Treysa, Tel.: 066 91-182010. (pm)
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