
Bürgersprechstunde zur Gesplitteten Abwassergebühr © Foto: pm | nh
Großer Andrang zur Einführung der „Gesplitteten Abwassergebühr“ in Gudensberg
GUDENSBERG. Die Stadtverwaltung Gudensberg stockt nach dem ersten großen Andrang die Kapazitäten bei der Bürgersprechstunde zur Einführung der „Gesplitteten Abwassergebühr“ auf und gibt Tipps zur Vorbereitung eines Termins.
Um die betroffenen Bürger bestmöglich informieren zu können, ist es wichtig, dass diese zu den Bürgersprechstunden bereits die Größe der Flächen ermittelt haben, die korrigiert werden müssen. Auf der Webseite www.gudensberg.abwassersplitting.de sind alle Informationen zum Verfahren auch in Form von Videopräsentationen für die Hauseigentümer abrufbar. Der Fragebogen und alle häufig gestellten Fragen werden dort genau erläutert.
Telefonberatung und Bürgersprechstunden
Für alle Fragen darüber hinaus stehen unter der Telefonnummer 05603 933-233 spezialisierte Ansprechpartner zur Verfügung. Die weiteren Bürgersprechstunden im Dorfgemeinschaftshaus in Dorla finden zu den folgenden Zeiten statt:
- Montag, 08.06.2020 von 10:00 bis 14:00 Uhr,
- Dienstag, 16.06.2020 von 10:00 bis 14:00 Uhr
- Donnerstag, 18.06.2020 von 15:00 bis 19:00 Uhr und
- Montag, 22.06.2020 von 10:00 bis 14:00 Uhr.
Die Stadt bittet um Verständnis, dass es zur Einhaltung der aktuellen Hygiene-Richtlinien zu Wartezeiten kommen kann: „Wir wollen jeden Bürger trotz der Umstände bestmöglich beraten.“ Viele häufig gestellte Fragen können zum Teil vorab geklärt werden:
„Erhebt die Stadt nun eine neue Gebühr, um mehr Einnahmen zu erzielen?“
Die Gemeinde erhebt insgesamt keine zusätzliche oder höhere Gebühr, sondern der Gebührenbedarf wird jetzt – anders als bisher – auf zwei Gebührenarten verursachergerecht aufgeteilt. Im kommunalen Abgabengesetz ist fest verankert, dass das sogenannte „Kostendeckungsprinzip“ anzuwenden ist. Das bedeutet, dass die Stadtverwaltung nur die Kosten über die Gebühren erheben darf, die tatsächlich für die Abwasserbeseitigung anfallen.
„Warum kann ich meine Fragen dazu nicht im Rathaus klären?“
Um die Einführung in das Verfahren bestmöglich für umsetzen zu können arbeitet die Stadt mit dem Fachbüro „Kommunal Consult Becker AG“ zusammen. Die Ansprechpartner in der Telefon-Hotline und auch bei den Bürgersprechstunden sind auf das Thema spezialisiert und können auf diesem Weg unkompliziert und schnell Antworten auf ihre Fragen geben.
„Muss ich den Korrekturbogen ausfüllen und an die Stadt schicken?“
Der Korrekturbogen muss nur dann an die Stadt zurückgesendet werden, wenn Änderungen dazu führen, dass die Einordnung in eine andere Stufe des Abflussbeiwertes erfolgen muss.
„Warum muss ich eine Niederschlagswassergebühr zahlen, wenn ich ein Trennsystem habe?“
Die Niederschlagswassergebühr wird erhoben, wenn das Wasser in den Kanal eingeleitet wird. Der Regenwasserkanal gehört genauso wie der Schmutzwasser- oder Mischwasserkanal zu der Kanalanlage und ist somit ebenfalls gebührenpflichtig. (pm | rs)