Verwaltungsgericht erlässt einstweilige Anordnung
KASSEL | GUDENSBERG. Wer gerne austeilt, muss nicht zwangsläufig auch gerne einstecken. Am 6. März 2024 erging ein Beschluss der 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Kassel zu einem Eilantrag des AfD-Kreisverbands des Schwalm-Eder im Wege der Einstweiligen Anordnung. Stattgegeben wurde einem AfD-Antrag gegen Bürgermeisterin Sina Massow und den Magistrat der Stadt Gudensberg.
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