NEUSTADT | SCHWALMSTADT. In einem Antwortschreiben an die Bürgermeister Thomas Groll (Neustadt) und Tobias Kreuter (Schwalmstadt) hat die Autobahn GmbH des Bundes klargestellt, dass aktuell kein Anspruch auf zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen an der A 49 besteht. Hintergrund sind vermehrte Beschwerden von Anwohnern seit der Freigabe des neuen Abschnitts.

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