BAD ZWESTEN. Die Gemeinde Bad Zwesten (Schwalm-Eder-Kreis) erfüllt weiterhin die Voraussetzungen, die in einem „Ort mit Heilquellenbetrieb“ bzw. in einem „Luftkurort“ vorzuhalten sind. Der Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte beim Regierungspräsidium (RP) Kassel hat daher nach eingehender Prüfung beschlossen, diese beiden Prädikate für Bad Zwesten (Kerngemeinde) zu bestätigen.

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