Flexible Regelung trifft auf Zustimmung beim Einzelhandel – Infektionsschutz muss allerdings weiter gewährleistet sein
LAUTERBACH. Seit Montag dürfen Einzelhändler in Hessen ihre Geschäfte wieder öffnen. Allerdings nur, wenn sie sicherstellen, dass Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden und die Verkaufsfläche nicht größer als 800 Quadratmeter ist.

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