HOMBERG (EFZE) | MARBURG (LAHN) | KASSEL. In den Landkreisen Schwalm-Eder, Marburg sowie Kassel wurde der Ausbruch der Vogelgrippe bestĂ€tigt. Die drei Kreise erlassen deswegen obligatorische AllgemeinverfĂŒgungen, wie schon der Vogelsbergkreis.Â
Die AllgemeinverfĂŒgung sei fĂŒr alle GeflĂŒgelhaltungen verbindlich und vor allem mit einer entsprechenden Aufstallungspflicht verbunden, heiĂt es unter anderem in einer Pressemitteilung des SEK. GeflĂŒgelschauen und Ă€hnliche Veranstaltungen sind untersagt und fĂŒr GeflĂŒgel gilt ein Verbringungsverbot.
Alle GeflĂŒgelhaltungen mĂŒssen mindestens folgende Vorschriften einhalten:
- Ein Bestandsregister ist zu fĂŒhren.
- Der GeflĂŒgelbestand muss beim VeterinĂ€ramt gemeldet sein.
- FĂŒtterung und Wasserversorgung dĂŒrfen nur an Stellen erfolgen, die fĂŒr Wild-vögel unzugĂ€nglich sind.
- Futter, Einstreu und GegenstĂ€nde mĂŒssen so gelagert werden, dass Wildvögel keinen Zugang haben.
- BeschĂ€ftigte in GeflĂŒgelhaltungen mĂŒssen bei der Arbeit saubere Schutzklei-dung tragen. Diese ist danach zu reinigen, zu desinfizieren oder sicher zu entsorgen.
- Treten Krankheitsanzeichen im Bestand auf, muss sofort ein Tierarzt informiert werden. VerdĂ€chtig sind insbesondere: Drei oder mehr tote Tiere innerhalb von 24 Stunden bei BestĂ€nden unter 100 Tieren (bei gröĂeren BestĂ€nden: mehr als 2 % Verluste in 24 Stunden) sowie starke VerĂ€nderungen in Legeleistung oder Gewichtszunahme; bei Enten oder GĂ€nsen: ĂŒber mehr als vier Tage mehr als die dreifache normale Sterberate.
Was tun bei toten Wildvögeln?
- FĂŒr BĂŒrgerinnen und BĂŒrger gilt: Tot aufgefundene Wildvögel bitte nicht berĂŒhren oder selbst bergen!
- Melden Sie den Fund je nach Fundort mit genauer Ortsangabe (Koordinaten oder Lagekarte) per Mail an das VeterinĂ€ramt des Schwalm-Eder-Kreises veterinaeramt@schwalm-eder-kreis.de, an das VeterinĂ€rmat des Landkreises Marburg-Biedenkopf, telefonisch 06421 405-6601 oder per E-Mail unter FDVuV@marburg-biedenkopf.de oder den Fachbereich VeterinĂ€rwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Kassel telefonisch 0561- 1003 3306. Der Landkreis Kassel bittet darĂŒber hinaus um die Meldung krank wirkende oder auffĂ€lliger wildlebender SĂ€ugetiere wie FĂŒchse, WaschbĂ€ren oder Marder.
In der Regel erkranken nur Vögel, andere Tiere können das Virus aber weiterverbreiten. Daher sollte ein direkter Kontakt von Haustieren, insbesondere von Hunden und Katzen, mit toten oder kranken Tieren verhindert werden. In Naturschutzgebieten ist grundsĂ€tzlich eine Leinenpflicht fĂŒr Hunde zu beachten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Landkreise Schwalm-Eder, Marburg-Biedenkopf und Kassel. Nachtrag (31. Oktober, 16:17 Uhr): Ab dem 02. November tritt auch eine entsprechende AllgemeinverfĂŒgung im Landkreis Hersfeld-Rotenburg in Kraft. (ld)





