SCHWALMSTADT. Rechtsstaatlichkeit und Bundesstaatlichkeit, Demokratie, Sozialstaat und Republik: Die Bundesrepublik basiert auf diesen fünf unabänderlichen Grundsätzen, genannt Staatsstrukturprinzipien. Sie sind durch die „Ewigkeitsklausel“ des Grundgesetzes (Art. 79 Abs. 3 GG) ebenso wie die Unantastbarkeit der Menschenwürde geschützt und somit ist ihr Wesensgehalt einer grundlegenden Änderung entzogen.

Linus Dietrich © Foto: privat | nh