HOMBERG (EFZE). Mit der Grundsteuerreform, die zum 1. Januar 2025 in Kraft tritt, mussten alle hessischen Kommunen ihre Hebesätze neu festlegen. Ziel war es, durch sogenannte aufkommensneutrale Hebesätze sicherzustellen, dass die Umstellung nicht zu einer heimlichen Steuererhöhung führt. Diese neutralen Sätze wurden vom Land Hessen für jede Kommune veröffentlicht.

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