Schwalm-Eder-Kreis erlässt Allgemeinverfügung für Abläufe im Einzelhandel sowie zur Durchführung von Trauerfeiern und Beerdigungen
HOMBERG/EFZE. Mit den neuen Allgemeinverfügungen regelt der Landkreis die Abläufe und den Infektionsschutz im Einzelhandel sowie die Bestimmungen für Trauerfeiern und Beerdigungen. Die Anzahl von Kunden im Einzelhandel wird hierdurch in Abhängigkeit von der Größe der Ladenfläche geregelt und „Hamsterkäufe“ werden untersagt.

Jürgen Kaufmann ©Foto: Schwalm-Eder-Kreis / nh