SCHWALMSTADT. Der Bund hat seine Notbremse gezogen: die Bundesnotbremse. Die Ergänzung im Infektionsschutzgesetz entschleunigt ab einer landkreisweiten Inzidenz von 100. Es gilt eine Kontaktbeschränkung für private Treffen drinnen und draußen: Es darf sich nur noch ein Hausstand mit einer weiteren Person treffen.

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