Diakonie setzt sich mit dem Recht auf Assistierten Suizid auseinander
HANAU. Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2020 den Paragrafen 217 StGB zum „Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Beihilfe zum Suizid“ für ungültig erklärt.

Prof. Dr. theol. Carsten Frisch ©Foto: Diakonie / nh