Waffenamnestie gilt nicht bei Kriegswaffen
KASSEL. Am Donnerstag hat ein Mann beim Polizeirevier Mitte am Kasseler Kulturbahnhof unter anderem eine 20mm Patrone einer Maschinenkanone abgegeben, die nicht unter die Amnestieregelung fällt, da sie dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegt.

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