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NIEDERAULA. In der Nacht auf Dienstag (28. Oktober) führte die osthessische Polizei an einem Logistikstandort in Niederaula umfangreiche Kontrollen durch. Unterstützt wurden die Einsatzkräfte vom Zoll. Im Mittelpunkt standen Kleintransporter bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, die vor allem im nächtlichen Lieferverkehr stark vertreten sind. Ziel der Maßnahme war es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Einhaltung der Vorschriften im gewerblichen Güterverkehr zu überprüfen.
Insgesamt kontrollierten die Beamtinnen und Beamten 64 Fahrzeuge und ebenso viele Personen. Dabei stellten sie 52 Verstöße gegen das Fahrpersonalrecht fest, insbesondere im Bereich der Lenk- und Ruhezeiten. Ein Fahrer verstieß gegen die Kabotagebestimmungen, also den unerlaubten Güterverkehr in Deutschland durch ausländische Unternehmen. Zudem gab es an zwei Fahrzeugen Beanstandungen bei der Ladungssicherung.
Wegen technischer Mängel untersagten die Kontrollkräfte zwei Sprintern die Weiterfahrt, unter anderem aufgrund stark abgefahrener Reifen. Gegen einen weiteren Fahrer wurde ein Verfahren wegen des Verdachts des Fahrens unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln eingeleitet. Eine Blutentnahme wurde angeordnet.
In einem Fahrzeug stellten die Polizisten einen Teleskopschlagstock sicher, der sich im Zugriffsbereich des Fahrers befand. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.
Die Mitarbeitenden des Zolls stellten darüber hinaus mehr als ein Dutzend Verstöße gegen die Meldepflicht gegenüber der Deutschen Rentenversicherung fest. Außerdem fertigten sie mehrere Anzeigen wegen des Verdachts auf Nichteinhaltung des Mindestlohns.
Die Ergebnisse der Kontrolle zeigen laut Polizei, dass im Bereich der Kurier- und Expressdienste ein erheblicher Kontrollbedarf besteht. Daher sollen auch künftig weitere Maßnahmen folgen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. (wal)








1 Kommentar
Es ist genau richtig das hier vermehrt kontrolliert wird. Jedoch ist der Fahrer in der Kette das kleinste Licht. Die Firmen müssten empfindliche Strafen bekommen, wenn die Vorgaben bei Anmeldung der Mitarbeiter und Vergütung nicht eingehalten werden. Bezügl. der Verkehrssicherheit und des Drogenmissbrauchs ist natürlich der Fahrzeugführer zu Belangen.