Lauterbach. Nachdem in anderen Landkreisen – wie dem Schwalm-Eder-Kreis und dem Kreis Hersfeld-Rotenburg – bereits an der Vogelgrippe gestorbene Vögel gefunden wurden, wurde dieselbe Krankheit nun auch bei toten Kranichen im Vogelsbergkreis festgestellt. Der Kreis ordnet die Aufstellung von Geflügelbeständen an.
Laut Pressemitteilung seien seit Freitag vergangener Woche an verschiedenen Stellen im Kreisgebiet tote Kraniche aufgefunden worden. Heute habe das Veterinäramt mitgeteilt, dass mehrere Kraniche an der hoch pathogenen Variante des Vogelgrippevirus erkrankt waren. Um die Ausbreitung auf den lokalen Geflügelbestand zu verhindern, werde die sofortige Aufstallung von Geflügel im gesamten Kreisgebiet angeordnet, heißt es in einer Pressemitteilung. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite der Kreisverwaltung im Volltext abruf- und einsehbar.
Zusätzlich zu der Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen empfiehlt das Veterinäramt allen Geflügelhaltern dringend, folgende Maßnahmen zum Schutz der eigenen Geflügelbestände zu ergreifen:
- Aufstallung des Geflügels oder Unterbringung in Volieren mit geschlossenem, festem Dach und vogeldichten Netzen/Gittern an den Seiten
- Reinigung und Desinfektion der Schuhe vor Betreten und nach Verlassen des Geflügelbereichs oder die Verwendung von Einmal-Schuhüberziehern bzw. Schuhwechsel am Stalleingang
- Lagerung von Futter und Einstreu unzugänglich für Wildvögel
- Fütterung von Geflügel nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen
- Für die Tränke nur Wasser verwenden, zu dem Wildvögel keinen Zugang haben
Bei Auftreten mehrerer Erkrankungs- oder Todesfälle bei Hausgeflügel und beim Auffinden von totem Wildgeflügel ist unverzüglich das Veterinäramt des Vogelsbergkreises unter der Telefonnummer 06641 – 977-6800 zu informieren. (ld)







