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Fußgänger (60) stirbt bei Unfall in Mengsberg – Ermittlungen gegen 30-jährigen Beschuldigten
NEUSTADT-MENGSBERG. Bei einem Verkehrsunfall im Ortskern von Neustadt-Mengsberg (Landkreis Marburg-Biedenkopf) ist in der Nacht zu Sonntag ein 60 Jahre alter Mann ums Leben gekommen.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Marburg wurde der 60-Jährige, der den aktuellen Ermittlungen der Polizei zufolge zu Fuß unterwegs war, von einem Pkw erfasst. Trotz unmittelbar alarmierter Rettungskräfte und eingeleiteter Maßnahmen verstarb der Fußgänger noch am Unfallort. Als mutmaßlicher Fahrer wurde ein 30-jähriger Mann ermittelt. Nach bisherigen Erkenntnissen hatte er die Unfallstelle verlassen. Entgegen anderslautender Gerüchte befindet sich der 30-Jährige jedoch nicht in Untersuchungshaft, informiert Staatsanwalt Timo Ide auf Anfrage.
Beide Beteiligten stammen aus dem östlichen Landkreis Marburg-Biedenkopf.
Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Marburg wurde noch am frühen Sonntagmorgen ein Unfallsachverständiger hinzugezogen, um den genauen Hergang zu rekonstruieren. Polizei und Staatsanwaltschaft stehen noch am Beginn der umfangreichen Ermittlungen.
Die Feuerwehr Neustadt unterstützte die Arbeit des Gutachters, indem die Feuerwehrleute die Unfallstelle ausleuchteten.
Welpe in Mülltonne gefunden – Polizei ermittelt wegen Tierquälerei
In Stadtallendorf hat eine Zeugin am Donnerstagvormittag (29. Mai) einen neugeborenen Hundewelpen in einer Mülltonne entdeckt. Gegen 10:45 Uhr hörte die Frau am Teich im Heinz-Lang-Park in der Waldstraße ein Fiepsen aus einem Abfallbehälter. Beim Nachsehen entdeckte sie in einer Plastiktüte den lebenden Welpen. Sie brachte das Tier zur Polizeistation – von dort wurde es umgehend einem Tierarzt übergeben. Die Polizei ermittelt wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und bittet um Hinweise: Wer hat in dem Bereich verdächtige Beobachtungen gemacht? Hinweise bitte an die Polizeistation Stadtallendorf.
Unbekannte beschädigen Fallrohr bei Kletteraktion
In der Nacht zu Samstag (31. Mai) haben Unbekannte in der Beethovenstraße ein Fallrohr an einem Mehrfamilienhaus beschädigt. Zwischen 1.30 Uhr und 2.30 Uhr sollen die Täter an dem Rohr hochgeklettert sein. Dabei wurde es aus der Verankerung gerissen und stürzte ab. Der entstandene Schaden wird auf rund 500 EUR geschätzt. Die Polizei sucht Zeugen, die Hinweise zu den Verursachern geben können. (wal)
Internet/Kontakt: Polizeistation Stadtallendorf

6 Kommentare
Selbst wenn der oder Die Täter/in ermittelt werden sollte die den jungen Hundewelpen so „Entsorgen“wollten wird die Strafe nicht wirklich hart Ausfallen da Tiere vom Gesetz her als „Sache“ Behandelt werden. 🙁
Diese Halbwahrheit hält sich leider recht hartnäckig, entspricht aber nicht der realen Gesetzeslage. Fakt ist, rechtlich gesehen sind Tiere keine juristischen Personen (das können per Definition nur Menschen sein). Wären sie juristische Personen, würde sich theoretisch jeder Haustierhalter wegen Freiheitsberaubung strafbar machen (mal überspitzt ausgedrückt). Doch selbst im Bürgerlichen Gesetzbuch steht ganz klar: „Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.“ (§90a BGB) Darüber hinaus gibt es z.B. auch noch das Tierschutzgesetz. Darin steht u.a.: „Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder 2. einem Wirbeltier a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.“ (§17 TierSchG). Über die Höhe/Verhältnismäßigkeit der Strafe kann man sicher geteilter Meinung sein, dennoch sind Tiere rechtlich gesehen eben keine „Sachen“, auch wenn einige Gesetze (z.B. bzgl. Eigentum, Haftung, etc.) analog sowohl für Tiere als auch für Sachen anwendbar sind.
Nicht nur Halbwahrheiten, sondern auch Unwissenheit hält sich hartnäckig. Tiere sind keine juristischen Personen. Juristische Personen zeichnen sich nämlich dadurch aus, dass sie anders als natürliche Personen aufgrund eines Rechtsakts entstehen und Träger von Rechten und Pflichten sind. Richtig ist, dass Tiere keine Sachen sind, aber die Vorschriften über Sachen (sog. Sachenrecht) direkt auf diese angewendet wird. Eine Analogie findet nicht statt, denn die Voraussetzungen für eine solche liegen nicht vor. An dieser Stelle würde man Ihnen unsauberes Arbeiten anstreichen. Nichtsdestotrotz ist es richtig, dass Tiere – richtigerweise – einen besonderen Schutz durch Spezialgesetze genießen.
Und was genau war jetzt „unsauberes Arbeiten“ an meinem Beitrag? Sie haben diesen doch lediglich mit anderen Worten wiedergegeben. Ich bin zwar kein Jurist, aber durchaus interessiert an solchen Themen. Von daher bin ich natürlich für jede Berichtigung/Ergänzung dankbar.
Ups, da stand ich wohl auf dem Schlauch bzw. war beim Schreiben schneller als beim Denken. Sie haben Recht (!), es müsste natürlich (!) „natürliche Person“ heißen. Und der Begriff „analog“ (i.S.v. ähnlich, vergleichbar, gleichartig) war wohl auch etwas unglücklich gewählt. Es gibt halt zu jedem Besserwisser immer einen, der es noch besser weiß. 😉 Mea culpa.
Was für ein Abschaum tut einem hilflosen Tierchen so etwas an?