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HOMBERG (EFZE). Mit der Grundsteuerreform, die zum 1. Januar 2025 in Kraft tritt, mussten alle hessischen Kommunen ihre Hebesätze neu festlegen. Ziel war es, durch sogenannte aufkommensneutrale Hebesätze sicherzustellen, dass die Umstellung nicht zu einer heimlichen Steuererhöhung führt. Diese neutralen Sätze wurden vom Land Hessen für jede Kommune veröffentlicht.
Eine Umfrage der hessischen Industrie- und Handelskammern (IHKs) zeigt jedoch, dass nur 131 von 421 hessischen Kommunen – also rund 31 Prozent – diesen empfohlenen Hebesatz für die Grundsteuer B übernommen haben. In Nordhessen fällt die Quote besonders niedrig aus: Im Schwalm-Eder-Kreis hat keine einzige Kommune den aufkommensneutralen Hebesatz beschlossen. In den benachbarten Landkreisen Hersfeld-Rotenburg und Werra-Meißner-Kreis tat dies jeweils nur eine Kommune.
Landesweit bedeutet dies: Zwei Drittel der Kommunen verlangen ab 2025 höhere Grundsteuern als bisher – trotz bereits zahlreicher Erhöhungen im Jahr 2024.
Hintergrund für diese Entwicklung ist die angespannte Finanzlage vieler Städte und Gemeinden. Nach Angaben des Statistischen Landesamts verzeichneten im vergangenen Jahr vier von fünf hessischen Kommunen ein Haushaltsdefizit. Insgesamt fehlen den Kommunen rund 2,6 Milliarden Euro – das entspricht einem Minus von 410 EUR pro Einwohner. Gründe sind vordergründig steigende Sozialausgaben, etwa durch höhere Regelsätze bei Sozialhilfe und Bürgergeld sowie wachsende Fallzahlen in der Jugendhilfe.
Die hessische IHK kritisiert die Entwicklung deutlich. HIHK-Präsidentin Kirsten Schoder-Steinmüller warnt vor zusätzlichen Belastungen für Bürger und Unternehmen. Höhere Grundsteuern steigerten die Fixkosten und bremsten Investitionen sowie die Inlandsnachfrage, so die IHK-Vertreterin. (wal)

4 Kommentare
Lieber Alex Wittke,
das ist jetzt aber bisschen polemisch – das Stadtparlament Schwalmstadt hat in seiner Sitzung am 12.12.2024 die Hebesätze A und B kaufmännisch gerundet auf den empfohlenen kostenneutralen Satz gesenkt. Die Freien Wähler haben (mit Anderen) ganz klar den Betrebungen nach einer Erhöhung entgegengewirkt. Dass die Rundung nun bei Hebesatz B 270 (bei rechnerissch 267,9) und bei Hebesatz A 230 (rechnerisch 227,6) ergeben haben, ist pure Mathematik.
Und nochal – es kann natĂĽrlich trotzdem sein, dass der Einzelne mehr zahlen muss – dann zahlt ein anderer in der Kommune weniger.
Vielleicht solltest du mal lieber drĂĽber berichten, dass dieser Schritt fĂĽr die Kommunen mit „relativ“ niedrigen Hebesätzen wie in Schwalmstadt durch die Landesregierung explizit bestraft wird. Ich kann dir gerne Erläutern, wie hier ganz verschiedene Finanzpolitik fĂĽr SĂĽd und Nordhessen gemacht wird. Wir haben es den BĂĽrgern zuliebe trotzdem durchgesetzt !
Christian Herche
Fraktionsvorsitzender FW Schwalmstadt
Hallo Christian.
Du kannst den Schaum vom Mund nehmen.
In der IHk-Umfrage, und nur die habe ich erwähnt, wie dem Text klar zu entnehmen, ist von „aufkommensneutralen“ die Rede. Hat die Stadt Schwalmstadt nach der Grundsteuerreform jetzt mehr, gleichviel oder weniger Einnahmen aus der Grundsteuer in der Kasse?
Beste GrĂĽĂźe
Alex
Lieber Alex,
Da ist kein Schaum vorm Mund.
Laut den Berechnungen die Vorlagen könnte es zu einer Mehreinnahme von 0,79 % kommen…Das kommt daher, dass bei beiden Hebesätzen zufällig eine Rundung nach oben herausgekommen sit – Mathematik halt.
Die Zahlen waren aber nur geschätzt , weil zum Zeitpunkt der Beschlussfassung nur ca. 90 % der Daten überhaupt vorlagen. Wahrscheinlich werden wir in Jahren erfahren, ob es wirklich mehr oder weniger waren.
Fakt ist – wir haben nicht den Bestrebungen nachgegeben, gleich mal auf den Nivelierungsghebesatz (und da reden wir von 325 – zu gehen). Einzelne Fraktionen haben sich klar dafĂĽr ausgesprochen.
Von daher hat sich die Stadtverordnetenversammlung vorbildlich im Interesse des BĂĽrgers verhalten. Wir Freien Wähler werden dafĂĽr kämpfen, dass die Nichtanhebung Bestand hat – deswegen suchen wir ja nach Sparpotentialen in der Stadt Schwalmstadt. Das wird schwierig genung, da brauchen wir kein gefeilsche um Rundungswerte – glaub mir.
Christian Herche
Fraktionsvorsitzender FW Schwalmstadt
Danke Christian.
Jetzt kann ich auch etwas Mathematik. Mehreinnahmen um 0,79 Prozent sind also keine Erhöhung. Die IHK hat lediglich von einer Erhöhung geschrieben, und nicht, um wie viel erhöht wurde.
Niemand auĂźer Dir hat also gefeilscht 🙂 – „aufkommensneutral“.
Hier die letzten Zahlen des Landes fĂĽr Schwalmstadt: gĂĽltiger Hebesatz 2024 in Prozent (Grundsteuer A) 335 | Hebesatzempfehlung 2025 (Grundsteuer A) 227,60 | empfohlene Anpassung um Grundsteuer A) -107,40 | gĂĽltiger Hebesatz 2024 in Prozent (Grundsteuer B) 420 | Hebesatzempfehlung 2025 (Grundsteuer B) 267,90 empfohlene Anpassung um (Grundsteuer B) -152,10. https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform/hebesatzempfehlungen/karte-der-hebesatzempfehlungen
Als IHK-Pflichtmitglied wird Dir die Interessengemeinschaft sicher sagen, warum sie zu solch einer Aussage kommt.
Alexander Wittke