
©Foto: RP Kassel | nh
OBERAULA. Die Kerngemeinde Oberaula bleibt „Luftkurort“, der Ortsteil Hausen darf weiterhin den Titel „Erholungsort“ führen. Nach eingehender Prüfung hat der Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte beim Regierungspräsidium Kassel die Prädikate erneut bestätigt.
Die offiziellen Urkunden überreichte Regierungspräsident Mark Weinmeister am 3. April in der KulturKirche Oberaula an Bürgermeister Klaus Wagner. Mit der Entscheidung wird beiden Ortsteilen eine hohe Lebensqualität und touristische Attraktivität bescheinigt.
Oberaula trägt das Prädikat „Luftkurort“ seit 1969, Hausen ist seit 1990 als „Erholungsort“ anerkannt. Die Bestätigungen sind ein wichtiges Signal für den Tourismusstandort Oberaula.
Das Bild
Bürgermeister Klaus Wagner, Horst Wenzel (RP Kassel), Herbert Heinisch (Hausener Verein für Heimat und Brauchtum e.V.), Regierungspräsident Mark Weinmeister, Alina Kolbe (RP Kassel) und Hans-Joachim Schneider (Ortsvorsteher Oberaula).
Hintergrund:
Die vom Deutschen Heilbäderverband e.V. und vom Deutschen Tourismusverband e.V. herausgegebenen „Begriffsbestimmungen für Kurorte, Erholungsorte und Heilbrunnen“ in ihrer jeweils neuesten Fassung sind maßgebend für die Definition und die Beurteilung der jeweils zur Anerkennung erforderlichen Kriterien für die Prädikate Heilbad bis Erholungsort.
Zur fachlichen Beratung ist beim RP Kassel der Hessische Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte gebildet worden. Ihm werden sämtliche Prädikatisierungsanträge, Unterlagen für Überprüfungsverfahren sowie Grundsatzfragen der Prädikatisierung zur Beratung vorgelegt.
Nach Erörterung beschließt der Fachausschuss über die vorliegenden Anträge und leitet die entsprechenden Empfehlungen dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) zu, das abschließend über die Anträge entscheidet.
Die formelle Verleihung des Prädikats erfolgt dann durch einen Anerkennungsbescheid des Regierungspräsidiums Kassel sowie eine Urkunde des HMWVW.
Spätestens nach zehn Jahren ist das Prädikat zu überprüfen. Sind die Voraussetzungen nicht mehr gegeben, so ist die Anerkennung des Prädikats zu widerrufen. Einen Rechtsanspruch auf Verleihung bzw. Beibehaltung eines Prädikats besteht nicht. In Hessen gibt es derzeit 146 prädikatisierte Orte/Ortsteile (Stand: 20.02.2025). (wal)

1 Kommentar
Jetzt noch schnelles Glasfaser Internet und die Gemeinde Oberaula blüht touristisch wieder auf!
Kommentare wurden geschlossen.