Vorsicht vor gefälschten Steuerbescheiden
FRANKFURT. In Hessen und weiteren Bundesländern kursieren gefälschte Steuerbescheide, die von Kriminellen per Post verschickt werden. Die Bescheide fordern zur Überweisung von Beträgen auf falsche Konten auf. Oft fehlen wichtige Angaben wie die Steuernummer, oder die Bankverbindung ist fehlerhaft.
Die Hessische Steuerverwaltung rät, Steuerbescheide sorgfältig auf Echtheit zu prüfen und bei Zweifeln das zuständige Finanzamt zu kontaktieren. Offizielle Kontaktdaten finden Sie unter finanzamt.hessen.de.
Tipps zur Erkennung:
- Überprüfen Sie Absenderadresse, Steuernummer und Layout.
- Achten Sie auf unübliche Formulierungen oder Fehler.
- Vergleichen Sie persönliche Daten mit Ihrer Steuererklärung.
Bei Verdacht auf einen Betrugsversuch wenden Sie sich direkt an die Behörden.
Hinweise zur Erkennung und zum Umgang mit gefälschten Steuerbescheiden
Wie erkenne ich einen gefälschten Steuerbescheid?
- Absender prüfen: Ein echter Bescheid stammt von einer anerkannten Finanzbehörde.
- Layout und Schriftart: Auffälligkeiten können auf eine Fälschung hindeuten.
- Steueridentifikationsnummer: Diese sollte korrekt und eindeutig sein.
- Fachbegriffe und Formulierungen: Ungenauigkeiten oder Fehler sind verdächtig.
- Persönliche Daten: Vergleichen Sie die Angaben mit Ihrer Steuererklärung.
Was tun bei Zweifeln?
Setzen Sie sich bei Unsicherheiten direkt mit Ihrem zuständigen Finanzamt in Verbindung. Nutzen Sie die offiziellen Kontaktdaten, die unter finanzamt.hessen.de zu finden sind.
Vorgehen bei bestätigter Fälschung
Bestätigt das Finanzamt, dass der Bescheid gefälscht ist, sollten Sie den Vorfall bei der Polizei anzeigen.
Informationen zu Betrugsmaschen
Aktuelle Hinweise zu Betrugsmaschen finden Sie auf der Website des digitalen Finanzamtes unter finanzamt.hessen.de. (wal)