KASSEL. Regierungspräsident Mark Weinmeister hat sich mit Vertretern nord- und osthessischer Kreisbauernverbände sowie den Gebietsagrarausschüssen getroffen. Im Rahmen des jährlich stattfindenden Austauschs am Donnerstag, 14. November, im Walter-Lübcke-Saal des Regierungspräsidiums Kassel wurden zentrale Herausforderungen der Landwirtschaft thematisiert.
Im Fokus standen steigende Kosten, Tierseuchen wie die Afrikanische Schweinepest (ASP) und der Umgang mit Wildtieren. Vertreter des Hessischen Bauernverbandes betonten die Bedeutung einer engen Zusammenarbeit mit den Genehmigungsbehörden, um Probleme frühzeitig zu lösen.
Das Regierungspräsidium informierte zudem über aktuelle Maßnahmen zur Eindämmung der ASP und weitere landwirtschaftliche Themen, die die Region betreffen.
- Biber und Wolf: Die Obere Naturschutzbehörde gab ein aktuelles Bild über die Verbreitung beider Wildtiere im Regierungsbezirk. Wurde im Vorjahr noch ein Wolfsrudel im Gebiet Waldkappel gezählt, konnte dieses nun nicht mehr bestätigt werden. Das RP geht daher nur noch von zwei Einzelwölfen in NordOstHessen aus, die in Ludwigsau und Spangenberg ihre Reviere haben. Beide sind bislang unauffällig. Die Biberpopulation hingegen steigt im Regierungsbezirk an, circa 600 Tiere wurden erfasst. Die Mitarbeitenden des RP tauschen sich dazu eng mit den Gemeinden aus und unterstützen dabei, die Folgen von Biberburgen gering zu halten.
- Immissionsschutz und Luftreinhaltung: Die Frist zur Umsetzung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) rückt näher. Mit der TA Luft steigen die Anforderungen an den Immissionsschutz von Tierhaltungsanlagen. Das Dezernat für Immissionsschutz sensibilisierte daher alle Beteiligten, zusammenzuarbeiten und Verfahren zu beschleunigen. Das könne u. a. dadurch gelingen, wenn Anträge vollständig und digital eingereicht würden und auf Rückfragen schnellstmöglich geantwortet wird.
- Düngeverordnung: In der Düngeverordnung ist die Pflicht zur streifenförmigen Aufbringung von flüssigen und flüssig organischen Düngemitteln geregelt. Bislang nur auf bestelltem Ackerland, ab dem 1.2.2025 erweitert sich die Anwendung auch auf Dauergrünland und mehrschnittigen Feldfutterbau. Ziel der Verordnung ist es, bei der streifenförmigen Aufbringung von Dünger die Ammoniakemissionen zu verringern. Es gibt jedoch einzelne Ausnahmen, beispielsweise für Schläge mit starker Hangneigung sowie besonders kleine Schläge oder beengte Hofstellen. Das RP Kassel informierte die Teilnehmenden über das neue Melde- und Antragsverfahren, das ausschließlich digital über das hessische Beteiligungsportal erfolgt.
- Regionalplanung: Nach der öffentlichen Auslegung des neuen Regionalplans ändern sich auch Anteile der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft. Die Obere Landesplanungsbehörde stellte die Veränderungen vor, die u. a. aus einer anderen Bewertung im Agrarplan und von Waldflächen resultierten. Darüber hinaus wurde nochmals darauf verwiesen, dass Stellungnahmen zum Entwurf des Regionalplans noch bis zum 14. Dezember eingereicht werden können.
- Sachverständigenwesen: Das RP Kassel als zuständige Bestellungsbehörde für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige im Agrarbereich wirbt bei „Young Professionals“ und auch berufserfahrenen Fachleuten aktiv dafür, sich für diese wichtige Position zu bewerben. Derzeit sind in Hessen 67 Sachverständige bestellt. Die Nachfrage nach öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Erstellung von Gutachten ist sowohl bei Gerichten als auch bei Privatleuten sehr hoch. Mit einer umfangreichen Werbekampagne wirbt das RP Kassel auch weiter für Nachwuchs. Im zurückliegenden Jahr wurden zwei neue Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt.
Darüber hinaus wurde noch über die Entwicklung und Nachfrage von Freiflächenphotovoltaik, die Aktualisierung des Gewässerkatasters, Neuausweisung und Überarbeitung von Wasserschutzgebieten und Grundstücksverkehr diskutiert. (wal)