Die bisherigen Ermittlungsergebnisse nach Schüssen auf Polizeistation
SCHWALMSTADT. Nach den Schüssen am Donnerstagmorgen auf dem Gelände der Polizeistation in Schwalmstadt-Ziegenhain (wir berichteten) haben die Staatsanwaltschaft Marburg und das Hessische Landeskriminalamt in Wiesbaden am Freitag in einer gemeinsamen Pressemitteilung den aktuellen Stand der Ermittlungen bekannt gegeben. Die getötete 20-Jährige hatte keinen festen Wohnsitz.
Wie die Ermittlungen der Beamten des Landeskriminalamtes ergeben haben, fiel die Frau bereits in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag aufgrund des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr sowie des unerlaubten Entfernens vom Unfallort auf. Polizeibeamte der Polizeistation Schwalmstadt brachten sie daraufhin zur Polizeistation, wo eine Blutentnahme durchgeführt wurde. Nach Abschluss der Maßnahmen wurde sie wieder entlassen.
Am Donnerstagmorgen kehrte die Frau gegen 6 Uhr zur Polizeistation Schwalmstadt zurück. Sie fuhr mit einem PKW auf den dortigen Hof und blieb zunächst im Fahrzeug sitzen. Als sich drei Polizeibeamte und eine Polizeibeamtin dem Auto näherten, stieg sie aus und richtete wenige Sekunden später eine Schusswaffe auf die Beamten. Daraufhin kam es zum Schusswaffengebrauch durch die Polizei. Nach den bisherigen Ermittlungen handelte es sich bei der von der Frau geführten Waffe nicht um eine „scharfe“ Waffe, sie sieht jedoch einer solchen zum Verwechseln ähnlich. Ob die Frau tatsächlich Schüsse abgegeben hat und um welche Art Waffe es sich handelt, wird derzeit von Sachverständigen des Hessischen Landeskriminalamts untersucht.
Noch am Abend des 24.10.2024 wurde der Leichnam der 20-jährigen Frau im Institut für Rechtsmedizin in Gießen obduziert. Im Rahmen der Obduktion konnte festgestellt werden, dass die Frau durch mindestens zwei Kugeln getroffen wurde. Todesursächlich war eine Verletzung innerer Organe, die mit einem hohen Blutverlust einherging.
Die Frau war bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten, insbesondere wegen Delikten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr. Zu den Motiven der Frau und den näheren Hintergründen können derzeit keine weiteren Angaben gemacht werden.
Gegen die vier Polizeibeamten wurde – wie bei solchen Sachverhalten üblich – ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Totschlags eingeleitet. Die genauen Umstände des Einsatzes sowie die weiteren Hintergründe werden derzeit durch das Hessische Landeskriminalamt ermittelt. (wal)