Die bisherigen Ermittlungsergebnisse nach Schüssen auf Polizeistation
SCHWALMSTADT. Nach den Schüssen am Donnerstagmorgen auf dem Gelände der Polizeistation in Schwalmstadt-Ziegenhain (wir berichteten) haben die Staatsanwaltschaft Marburg und das Hessische Landeskriminalamt in Wiesbaden am Freitag in einer gemeinsamen Pressemitteilung den aktuellen Stand der Ermittlungen bekannt gegeben. Die getötete 20-Jährige hatte keinen festen Wohnsitz.
Wie die Ermittlungen der Beamten des Landeskriminalamtes ergeben haben, fiel die Frau bereits in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag aufgrund des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr sowie des unerlaubten Entfernens vom Unfallort auf. Polizeibeamte der Polizeistation Schwalmstadt brachten sie daraufhin zur Polizeistation, wo eine Blutentnahme durchgeführt wurde. Nach Abschluss der Maßnahmen wurde sie wieder entlassen.
Am Donnerstagmorgen kehrte die Frau gegen 6 Uhr zur Polizeistation Schwalmstadt zurück. Sie fuhr mit einem PKW auf den dortigen Hof und blieb zunächst im Fahrzeug sitzen. Als sich drei Polizeibeamte und eine Polizeibeamtin dem Auto näherten, stieg sie aus und richtete wenige Sekunden später eine Schusswaffe auf die Beamten. Daraufhin kam es zum Schusswaffengebrauch durch die Polizei. Nach den bisherigen Ermittlungen handelte es sich bei der von der Frau geführten Waffe nicht um eine „scharfe“ Waffe, sie sieht jedoch einer solchen zum Verwechseln ähnlich. Ob die Frau tatsächlich Schüsse abgegeben hat und um welche Art Waffe es sich handelt, wird derzeit von Sachverständigen des Hessischen Landeskriminalamts untersucht.
Noch am Donnerstagabend wurde der Leichnam der 20-jährigen Frau im Institut für Rechtsmedizin in Gießen obduziert. Im Rahmen der Obduktion konnte festgestellt werden, dass die Frau durch mindestens zwei Kugeln getroffen wurde. Todes ursächlich war eine Verletzung innerer Organe, die mit einem hohen Blutverlust einherging.
Die Frau war bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten, insbesondere wegen Delikten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr. Zu den Motiven der Frau und den näheren Hintergründen können derzeit keine weiteren Angaben gemacht werden.
Gegen die vier Polizeibeamten wurde – wie bei solchen Sachverhalten üblich – ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Totschlags eingeleitet. Die genauen Umstände des Einsatzes sowie die weiteren Hintergründe werden derzeit durch das Hessische Landeskriminalamt ermittelt. (wal)
13 Kommentare
Nur blöd, dass ein Täter mit einer scharfen Waffe, die er einsetzen will, sicher keinen Warnschuss abgibt, ehe er ernst macht.
… es gibt mir schon zu denken , warum die ersten Berichte lauteten , “ Täterin ging mit Waffe in Polizeistation “ und jetzt plötzlich ist der ganze Tathergang auf dem Parkplatz geschehen ?!?! Die Recherche des Journalismus lässt zu wünschen übrig. … oder galt die Überschrift nur der Sensations-/ Präsentationssgeilheit.
Da kein Journalist beim Tathergang anwesend war, können nur Meldungen weitergegeben werden, die man erhält. Angesichts des Chaos das in so einer Situation herrscht, wird kaum einer der Beteiligten bereits detaillierte Auskunft geben. Hier bei nh24 wurde bereits am Abend aktualisiert.
Ich hoffe du hast wenigstens vom Hausbau Ahnung…..
Wer die Polizei mit einer Waffe Bedroht und sei es „nur“ eine Anscheinwaffe, muss derjenige damit Rechnen das die Polizei davon Ausgeht das es sich um eine echte Waffe handelt und dementsprechend Reagiert.
Mein Mitleid für die 20. jährige hält sich daher auch sehr in Grenzen und ich Wünsche den Polizisten alles Gute und das sie den Vorfall psychisch gut Verarbeiten können und wieder ihren Dienst Antreten können.
@Bauer möchte ich hier noch mit auf den Weg geben das er niemals in solch eine Situation kommen mag wo man in wenigen Sekunden Entscheidungen Treffen muss die ggf. für jemanden tödlich Enden können.
Ganz ehrlich, ich stelle mich nicht mit einer Waffe, egal ob echt oder nicht, vor ein Polizeipräsidium. Tut mir echt leid für die Angehörigen aber die Polizisten tun mir mehr leid, die diese Prozedur jetzt durchlaufen müssen.
Den Kollegen alles Gute.
Bei vielen Artikeln hinterfrage ich persönlich die Einschränkung der Kommentarfunktion. Hier wäre es lange angebracht.
@Bauer, versuchen Sie mal ruhig zu bleiben, vernünftig zielen auf eine Person die wahrscheinlich auch nicht ruhig steht. Da können sie noch so gut ausgebildet sein. Mein Mitgefühl ist bei den Beamtinnen und Beamten. Gott sei Dank kommt eine solche Situation nicht sooft vor. Vielen Dank für euren Einsatz
Habe ich das richtig verstanden, Sie bedanken sich bei der Polizei dafür, dass es zu einem tödlichen Schusswaffeneinsatz gekommen ist.? Was ist los mit Ihnen? Es handelt sich um einen tragischen Vorfall bei dem ein Mensch gestorben ist. Man bedankt sich nicht dafür, dass jemand erschossen wurde.
Für mich ist es unbegreiflich, das dieses Mädchen andere Menschen (in diesem Fall die Polizei ) für Ihre Probleme Misspraucht, warum sucht sie keinen anderen weg sich umzubringen.
Mir ist es schlichtweg unbegreiflich, warum man als ausgebildeter Polizist, auf eine so kurze Distanz, einen tödlichen Schuss abgibt. Ich möchte keinesfalls die Tat oder das Verhalten der jungen Frau beschönigen, dennoch bleibt Fakt, dass man dieses junge Leben nicht hätte so enden lassen dürfen. Ein Warnschuss oder ein Schuss in eine nicht tödliche Region hätte sicherlich auch zum Ziel geführt. Mit diesem Gefühl muss der Todesschütze leben!
Und so wird aus einer Schiesserei in der Polizeistattion schon an Tag 2 eine Bedrohung mit einer Soft-Air Waffe ohne Munition auf dem Parkplatz vor der Polizeistattion.
Die Rechtsmäßigkeit des Schusswaffengebrauchs berührt das nicht, die mag trotzdem durchaus gegeben sein.
Aber es ist schon auffällig, dass nach solchen Ereignissen die Polizei immer und immer wieder als allererstes mal öffentlich die Unwahrheit verbreitet.
Der letzte Vorfall dieser Art fand in Frankfurt statt, wo unter fragwürdigen Umständen ein Gefährder durch einen SEK-Einsatz zu Tode kam, und das Polizeipräsodium daraufhin erklärte, der Mann sei eine halbe Stunde später auf dem Weg ins Krankenhaus gestorben.
Tatsächlich war er schon tot, als der Notarzt das Gebäude betrat, und erst als die Feuerwehr der Darstellung der Polizei heftig widersrpach, musste die Polizei 2 Tage später ihre Pressemitteilung dahingehend korrigieren.
Ähnlich merkwüdrig der Todesfall in einem Jobcenter in Frankfurt, wo der Staatsanwalt es fertig brachte in der Ermittlungsakte gegen die Polizeibeamtin die von ihr getöteten Frau als „Täterin“ zu bezeichnen und als allererstes Mal auf Seite 1-8 Ermittlungen über die Frage vornahm, ob die Getötete möglicherweise vor 20 Jahren illegal nach Deutschland eingereist sei – als ob das auch nur irgendetwas mit dem Verfahrensgegenstand zu tun haben könnte, der ja die Frage nach einer Notwehrsituation hätte aufklären sollen.
Im Ermittlungsverfahren dürfen Polizisten lügen, tricksen und täuschen, genau wie jeder andere Beschuldigste das auch darf.
Gegenüber der Presse ist es eine Unverschämtheit – und vermutlich eher sogar kontraproduktiv.
Irgendwie, tut mir das Mädchen leid.
Mehr möchte ich dazu nicht sagen
Die armen Polizisten sind dann bestimmt auch erstmal Suspendiert bis alles nach deutschen Recht geklärt wurde!! Da bin ich mal gespannt wie das ausgeht in unsern eher Täterfreundlichen Land!!
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