FRIELENDORF / KASSEL. Die Kerngemeinde Frielendorf im Schwalm-Eder-Kreis behält das Prädikat „Luftkurort“. Dies hat der den Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte beim Regierungspräsidium Kassel nach einer detaillierten Prüfung bestätigt.
Regierungspräsident Mark Weinmeister lobte Frielendorf bei der Übergabe des Bestätigungsbescheids: „Mit Attraktionen wie der ‚Erlebniswelt Silbersee‘ und dem ‚Frielo-Land‘ zieht Frielendorf jährlich bis zu 50.000 Übernachtungsgäste an. Dieses Prädikat erneut zu erhalten, zeugt von einem erfolgreichen Bemühen.“
Bürgermeister Jens Nöll fügte hinzu: „Die Frielendorfer haben das Glück dort zu leben, wo andere Urlaub machen.“
Seit der ersten Anerkennung im Jahr 2000 wurde das Prädikat „staatlich anerkannter Luftkurort“ für Frielendorf mehrmals bestätigt, zuletzt nach einem Prüfungsverfahren, das 2020 begann und mit der offiziellen Bestätigung durch den Hessischen Wirtschaftsminister Ende 2023 abgeschlossen wurde.
Hintergrund:
Die vom Deutschen Heilbäderverband e.V. und vom Deutschen Tourismusverband e.V. herausgegebenen „Begriffsbestimmungen für Kurorte, Erholungsorte und Heilbrunnen“ in ihrer jeweils neuesten Fassung sind maßgebend für die Definition und die Beurteilung der jeweils zur Anerkennung erforderlichen Kriterien für die Prädikate Heilbad bis Erholungsort.
Zur fachlichen Beratung ist beim RP Kassel der Hessische Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte gebildet worden. Ihm werden sämtliche Prädikatisierungsanträge, Unterlagen für Überprüfungsverfahren sowie Grundsatzfragen der Prädikatisierung zur Beratung vorgelegt.
Nach Erörterung beschließt der Fachausschuss über die vorliegenden Anträge und leitet die entsprechenden Empfehlungen dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) zu, das abschließend über die Anträge entscheidet.
Die formelle Verleihung des Prädikats erfolgt dann durch einen Anerkennungsbescheid des Regierungspräsidiums Kassel sowie eine Urkunde des HMWVW.
Spätestens nach zehn Jahren ist das Prädikat zu überprüfen. Sind die Voraussetzungen nicht mehr gegeben, so ist die Anerkennung des Prädikats zu widerrufen. Einen Rechtsanspruch auf Verleihung bzw. Beibehaltung eines Prädikats besteht nicht. In Hessen gibt es derzeit 144 prädikatisierte Orte/Ortsteile (Stand 20.03.2024). (wal)
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