Vogelgrippe-Ausbruch in Edermünde: Umfassende Maßnahmen zur Eindämmung eingeleitet
EDERMÜNDE. In Edermünde hat sich der erste Verdachtsfall von Vogelgrippe in einem lokalen Geflügelbetrieb durch Laborbefunde bestätigt. Als Reaktion darauf wurden umgehende Schritte eingeleitet, um eine weitere Ausbreitung der Krankheit zu verhindern.
Etwa 15.000 Legehennen des betroffenen Betriebs wurden bereits fachgerecht getötet und ihre Entsorgung wird derzeit von einer spezialisierten Firma durchgeführt. Weiterhin ist das Technische Hilfswerk im Einsatz, um vor dem Betrieb eine Desinfektionsschleuse zu betreiben, die zur Prävention einer weiteren Verbreitung dient.
Um das Risiko einer Ausbreitung zu minimieren, hat die Behörde eine Schutzzone von drei Kilometern und eine Überwachungszone von zehn Kilometern um den betroffenen Betrieb per Allgemeinverfügung eingerichtet. Für beide Zonen wird eine Aufstallpflicht für Geflügel erlassen, die auch für das gesamte Kreisgebiet vorläufig empfohlen wird.
Bei der Vogelgrippe handelt es sich um eine hochansteckende Infektionskrankheit, an der sich Hühner, Puten, Wassergeflügel und auch andere Vögel anstecken und daran sterben können. Um eine Verbreitung der Seuche zu verhindern, wird um den betroffenen Betrieb im Schwalm-Eder-Kreis eine Sperrzone gebildet. Die Sperrzone besteht aus einer Schutzzone, die sich drei Kilometer rund um den Ausbruchsbetrieb befindet, sowie einer Überwachungszone in einem Radius von zehn Kilometer rund um den Betrieb. Der gefundene Erreger ist für den Menschen ungefährlich, Hygienemaßnahmen wie Händewaschen sollten dennoch stets eingehalten werden. In den Vogelhaltungen der gesamten Sperrzone müssen – vor allem bei erhöhter Sterberate – alle erkrankten Vögel dem Veterinäramt gemeldet werden. Wer Geflügel hält und sich noch nicht beim zuständigen Veterinäramt angemeldet hat, muss dies nun unbedingt nachholen.
Innerhalb dieser Restriktionszonen ist der Transport von Geflügel und Geflügelprodukten untersagt. Darüber hinaus wird in der Schutzzone eine klinische Untersuchung sämtlicher Geflügelhaltungen angeordnet, während in der Überwachungszone stichprobenartige Kontrollen stattfinden.
In der Schutzzone liegen vollständig die Edermünder Ortsteile Grifte, Haldorf und Holzhausen. Der Ortsteil Besse ist anteilig betroffen. Weiterhin anteilig betroffen ist das Gemeindegebiet Guxhagen mit dem Ortsteil Guxhagen. Aus dem benachbarten Landkreis Kassel sind die Stadtteile Guntershausen, Hertingshausen und Kirchbauna von Baunatal sowie der Ortsteil Dörnhagen der Gemeinde Fuldabrück anteilig betroffen.
Die Allgemeinverfügung tritt mit Wirkung vom 3. Februar 2024 in Kraft und bleibt bis zur offiziellen Aufhebung durch den Schwalm-Eder-Kreis bestehen. Die detaillierten Seuchenbekämpfungsmaßnahmen sind auf der Webseite des Schwalm-Eder-Kreises unter www.schwalm-eder-kreis.de nachzulesen.
Unsere Erstmeldung von Donnerstag:
Vogelgrippe-Verdacht in Edermünde: Legehennenbetrieb gesperrt
EDERMÜNDE. In einem landwirtschaftlichen Legebetrieb in Edermünde (Schwalm-Eder-Kreis) mit zirka 15.000 Legehennen besteht der Verdacht auf einen Ausbruch der Vogelgrippe.
Nachdem erste Beprobungen Hinweise auf das Virus ergeben hatten, hat das Veterinäramt des Schwalm-Eder-Kreises in Abstimmung mit den zuständigen Landes- und Regierungsstellen den Betrieb vorsorglich gesperrt.
Die endgültigen Laborergebnisse werden am morgigen Freitag, 02. Februar 2024, erwartet. Daran anschließend werden weitere Maßnahmen, wie beispielsweise die Anordnung einer Keulung der Tiere, entschieden. (wal)
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