![Strategische Grundlage für Entwicklung verabschiedet](https://i0.wp.com/nh24.de/wp-content/uploads/2023/12/2023-11-28-Pressefoto_IKEK-Abschluss.jpg?resize=300%2C200&ssl=1)
©Foto: Stadt Neukirchen / nh
Neukirchen beginnt Umsetzung des Integrierten Kommunalen Entwicklungskonzepts (IKEK)
NEUKIRCHEN (KNÜLL). Die Stadt Neukirchen im Schwalm-Eder-Kreis hat nach anderthalb Jahren intensiver Arbeit das Integrierte Kommunale Entwicklungskonzept (IKEK) verabschiedet, das nun den Weg für öffentliche und private Maßnahmen bis 2028 ebnet.
Das IKEK dient als strategische Grundlage für die zukünftige Entwicklung der Stadt und ihrer Stadtteile und ist Voraussetzung für die Förderung von Vorhaben.
Am 28.11.2023 übergab Herr Link von der Arbeitsgruppe Stadt den Endbericht des IKEK an die Stadt Neukirchen. Die Konzeptphase begann im Mai 2022 und wurde von der Steuerungsgruppe und der Bewilligungsstelle des Schwalm-Eder-Kreises begleitet. Bürgerinnen und Bürger waren aktiv in die Bearbeitung des Entwicklungskonzepts einbezogen, und zentrale Impulse für die Umsetzungsprojekte kamen aus den bürgerschaftlichen Arbeitsgruppen. Insgesamt wurden 19 öffentliche Projekte in den Zeit-, Kosten- und Finanzierungsplan integriert.
Das im Frühjahr 2023 vorgelegte Entwicklungskonzept wurde von der Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WIBank) abgenommen. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 09.11.2023 zur Anerkennung des IKEK und der festgelegten Fördergebiete sowie des Zeit-, Kosten- und Finanzierungsrahmens legt nun die politische Legitimation zum Start in die Umsetzungsphase vor.
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Die ersten öffentlichen Maßnahmen für 2023 umfassen städtebauliche Beratung und Budgets zur Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements. Geplante Projekte für 2024 beinhalten u.a. eine Machbarkeitsstudie für ein Multifunktionshaus am Marktplatz und die Entwicklung von Gestaltungsgrundlagen für öffentliche Treffpunkte, Plätze und Spielplätze sowie ein Konzept für den Stadtpark am Bahnradweg.
Auch private Baumaßnahmen können nach den Förderrichtlinien der Dorfentwicklung gefördert werden. Die Förderung bezieht sich auf Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnstandards, neu angelegte private Hof-, Garten- und Grünflächen, umfassende (energetische) Sanierungen oder die Umnutzung leerstehender Scheunen zu Wohnzwecken. Das Objekt muss in einem ausgewiesenen Fördergebiet liegen oder ein Einzelkulturdenkmal sein, und die Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein. Die Antragstellung erfordert ein Beratungsprotokoll, das von einem zu beauftragenden Fachbüro erstellt wird. Nach Auswahl eines Fachbüros durch die Stadt Neukirchen können Antragstellende ein kostenloses und unverbindliches Erstberatungsgespräch vor Ort vereinbaren.
Für weitere Informationen und Auskünfte steht die Stadt Neukirchen unter Tel. 06694/808-49 oder der E-Mail dorfentwicklung@neukirchen.de zur Verfügung. (wal)
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