KASSEL. Unter anderem wegen ihrer Unfallfluchten müssen sich jetzt zwei Autofahrer verantworten, die bei ihrer Festnahme am Dienstag zudem 2,3 und 2,5 Promille pusteten. Der erste Unfall hatte sich gegen 17:15 Uhr auf der A 49 in Fahrtrichtung Marburg, zwischen den Anschlussstellen Kassel-Auestadion un d Kassel-Niederzwehren, ereignet.
Ein 52-Jähriger aus Tschechien war dort mit einem Lkw auf einen abbremsenden Kleintransporter aufgefahren, wobei ein Sachschaden entstanden war, beide Fahrzeuge aber noch weiterfahren konnten. Der 61 Jahre alte Fahrer des Kleintransporters hatte anschließend feststellen müssen, dass der Lkw-Fahrer, der auf seinen Wagen aufgefahren war, keine Anstalten machte, nach dem Unfall anzuhalten. Der 61-Jährige folgte den Lkw bis auf die A44 und rief die Polizei. An der Rastanlage Biggenkopf konnte eine Polizeistreife den Lkw schließlich stoppen. Ein Atemalkoholtest beim Fahrer förderte dort einen Wert von 2,5 Promille zutage. Der 52-Jährige musste die Beamten daraufhin zur Blutentnahme mit zur Dienststelle begleiten. Zur Sicherung des Verfahrens wurde er zudem erst nach Zahlung einer Sicherheitsleistung entlassen, da er in Deutschland keinen festen Wohnsitz hat.
Flucht zu Fuß nach Unfall in Eugen-Richter-Straße
Die Flucht zu Fuß angetreten hatte ein Autofahrer nach einem Auffahrunfall in der Eugen-Richter-Straße. Zu dem Zusammenstoß war es gegen 19:50 Uhr gekommen, nachdem ein in Richtung Leuschnerstraße fahrender 43-Jähriger aus Kassel mit seinem Pkw in Höhe des Eifelwegs verkehrsbedingt abbremsen musste. Der nachfolgende Fahrer, ebenfalls ein 43-Jähriger aus Kassel, hatte mit seinem Audi nicht mehr rechtzeitig bremsen können und war auf den anderen Pkw aufgefahren. Auch hier waren Sachschäden entstanden. Bei Eintreffen der Polizei ergriff der 43-jährige Unfallverursacher jedoch kurzerhand die Flucht zu Fuß. Im Rahmen der sofort eingeleiteten Fahndung konnte eine Streife des Polizeireviers Süd-West den Tatverdächtigen ausfindig machen und festnehmen. Er war bei dem Unfall leicht verletzt worden, benötigte aber keine medizinische Versorgung. Da er aber rund 2,3 Promille Alkohol in der Atemluft hatte, nahmen die Beamten ihn zur Blutentnahme mit auf die Dienststelle. Zusätzlich ist der 43-Jährige nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, weshalb gegen ihn auch wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt wird. (wal)
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