Mähdrescher brannte – 350.000 EUR Schaden
RUPPERTENROD. Am Donnerstagnachmittag brannte auf einem Feld bei Ruppertenrod, nahe der Bundesstraße 49 im Vogelsbergkreis, ein Mähdrescher. Verletzt wurde niemand. Die Polizei schätzt den Schaden auf rund 350.000 EUR.
Das Fahrzeug war gerade bei der Getreideernte eingesetzt, als plötzlich Flammen aus dem Heck schlugen. Die Feuerwehren aus Mücke, Feldatal und auch aus Alsfeld waren vor Ort im Einsatz. Aufgrund des in Flammen geratenen Mähdrescher fing auch das Feld auf einer Fläche von eineinhalb Hektar Feuer. Den rund vierzig eingesetzten Einsatzkräften der Feuerwehr gelang es, ein Übergreifen der Flammen auf benachbarte Felder zu verhindern. Neben den Feuerwehren war auch die Polizei Alsfeld mit einer Streife zur Ermittlung der Brandursache vor Ort.
Polizei stoppt Sattelzug mit 24 Tonnen schlecht gesichertem Ätznatron
BREITENBACH AM HERZBERG. Beamte der Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld haben am Dienstag auf der A 5 bei Breitenbach am Herzberg einen mit 24 Tonnen Natriumhydroxid-Granulat (Ätznatron) beladenen Sattelzug gestoppt. Das Natriumhydroxid verursacht bei Berührung mit der Haut schwere Verätzungen und kann auch zu schweren Augenschäden führen. Ätznatron wird beispielsweise als Hauptbestandteil von Abflussreinigern verwendet und reagiert heftig mit Wasser unter starker Hitzeentwicklung. Der Fahrer hatte zwar ausreichend Material zur Sicherung der Ladung dabei, setzt dieses aber nicht ein. Deshalb werden die Nachsicherungsarbeiten der mehrere hunderte 25 kg Kunststoffsäcke auf dem Lkw-Parkplatz der Rastanlage nur bei trockenem Wetter und unter größter Sorgfalt durchgeführt werden können. Erst danach wird die Weiterfahrt des Sattelzuges mit polnischer Zulassung gestattet werden können. Gegen den 40-jährigen Fahrer wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. In diesem Zusammenhang wurde bei ihm eine Sicherheitsleistung im mittleren dreistelligen Eurobereich erhoben. Weil der verwendete Sattelanhänger für den Transport und die Sicherung der Ladeeinheiten mit dem Ätznatron an sich geeignet war und auch ausreichend geeignete Ladungssicherungsmittel mitgeführt wurden, wird das Transportunternehmen selbst mit keiner Anzeige rechnen müssen. (wal)