Versammlungsfreiheit zählt zu den Grundrechten unserer Verfassung
GUDENSBERG. In den vergangenen Wochen fanden in Gudensberg mehrere Demonstrationen verschiedenster Art statt. Als Versammlungsbehörde musste die Stadt dabei stets prüfen, ob die Aktionen verboten werden konnten oder ob sie unter bestimmten Auflagen stattfinden durften.
Rechtsgrundlage hierfür ist das Versammlungsgesetz. Es regelt Versammlungen unter freiem Himmel. „Die Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht unserer Verfassung und kann daher auch nur unter ganz bestimmten Bedingungen eingeschränkt werden“, erklärt Gudensbergs Bürgermeisterin Sina Best.
So auch bei der Abseilaktion an der Autobahn 49 am Sonntag, 14. August 2022. Die Versammlung sei fristgerecht bei der Stadt Gudensberg angemeldet worden und in Absprache mit allen Beteiligten (Polizei, Autobahn GmbH, Ordnungsamt und Versammlungsleitung) auf ein mögliches Verbot hin geprüft worden. Dies wurde als rechtswidrig eingestuft: „Die Versammlungsfreiheit ist ein höheres Rechtsgut, als etwa die Straßenbenutzung“, so Best. Ein mögliches Verbot hätte höchstwahrscheinlich dazu geführt, dass die Aktivisten einen Eilantrag auf Prüfung des Versammlungsverbots durch das Verwaltungsgericht gestellt hätten und dass das Verbot gerichtsseitig aufgehoben worden wäre. „Für diesen Verlauf gibt es zahlreiche Beispiele, etwa 2021 in Kassel. Damals hat der Verwaltungsgerichtshof eine zuvor verbotene Fahrrad-Demo über die A 49 erlaubt“, sagt Best. Da eine Behörde stets rechtmäßig handeln muss, hat die Stadt Gudensberg der Abseilaktion einen Auflagenbescheid erteilt und kein Verbot. „Ob man den Anlass der Demonstrationen gut oder schlecht findet, steht auf einem ganz anderen Blatt und spielt bei der rechtlichen Bewertung keine Rolle“, unterstreicht die Bürgermeisterin.
Die FDP Chattengau hatte zuvor in einer Pressemitteilung gegen die Genehmigung der Stadt Gudensberg Stimmung betrieben. „Die Abseilaktion an der Autobahnbrücke in Dorla wurde laut Presse von der Stadt Gudensberg im Vorfeld genehmigt. Dies können wir, die FDP Chattengau, nicht nachvollziehen. Wie kann es sein, dass drei Aktivisten mit einer Genehmigung mehrere Stunden eine Autobahn gesperrt bekommen und den Individualverkehr auf dieser Strecke unmöglich machen?“, hieß es unter anderem in der Mitteilung der FDP. (wal/pm)
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9 Kommentare
Warum machen die ihre Veranstaltung nicht auf den Bundesstraßen? Die Autobahnen sind am umwelt- und sozialverträglichsten. Solche Aktionen auf der B3 oder B62 fänden sicherlich Verständnis und wahrscheinlich sogar Zuspruch bei der Bevölkerung. Auch der Dialog mit der Bevölkerung wäre so sehr einfach möglich. Vielleicht sollten sich die Demonstranten einfach mal eine Woche einquartieren in Jesberg, um zu verstehen, worum es geht.
Den Teil mit den Urteilen aus der Vergangenheit haben Sie anscheinend überlesen. Wenn es von vornherein absehbar ist, dass ein Verbot von den Gerichten gekippt wird, dann ist es durchaus sinnvoll die Versammlung zu genehmigen.
Das angebliche Haftungsproblem ist doch auch nur ein vorgeschobenes Argument.
Ah Sie schreiben uns aus China?
Rein juristisch ist die Sache schon schwierig.
Einserseits haben wir das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, andererseits legt das Bundesfernstraßengesetz (FStrG) fest, dass Autobahnen eine besondere Widmung haben. Das ist auch der Unterschied zu innerörtlichen Strassen, die z.B. auch zur Information oder Kommunikation dienen.
Die Gerichte setzen daher hohe Maßstäbe an die Genehmigung von Demos auf Autobahnen an. Hier wird es darauf ankommen, dass die Demo einen konkreten örtlichen Bezug (Weiterbau A49) hat. und die Sperrung der Autobahn nicht unverhältnismässig ist. Also zu Zeiten wenn die Autobahn durch Berufsverkehr/ferienverkehr besonders belastet ist, auch die Dauer der Sperrung nicht sehr lange ausfällt..
Der hessische Verwaltungsgerichtshof hatte im Juni 2021 eine Demonstration mit rund 350 Radfahrern und Radfahrerinnen im Rahmen des Aktionswochenendes zugelassen. Die Demo führte etwa 40 Minuten auf neun Kilometern Länge über die Autobahnen A7 und A66 bei Fulda. Die Autobahnen wurden für eine Stunde gesperrt. Laut der hessischen Polizei war es zu keinen Zwischenfällen gekommen. Allerdings fand die Versammlung auch hier an einem Sonntag statt.
Also es gibt schon zahlreiche Urteile an denen sich die Stadt Gudensberg orientieren konnte. Somit ist es sicher zumutbar dass Interssen der Veranstalter nicht inflationär zu ständigen Sperrungen führt, sondern eher Ausnahmen bleiben, denn das Versammlungsrecht deckt rein mediale Aufmerksamkeit (Pegida & Co) nicht.
Das ist sicherlich ein Thema was gegenseitiges „Fairständnis“ erfordert. Wenn wir wirklich ehrlich sind, sollten wir doch einsehen, dass wir Deutschen doch ein sehr enges Verhältnis zum Auto aber nicht unbedingt eine Streiktkultur haben.
In GB wird derzeit z.B. auf Autibahnen wegen hohen Spritpreisen demonstriert. In Frankreich kam es zu wochenlangen Streiks der Müllabfuhr usw.. Also wegen anderer Themen die uns Bürger mehr belasten fängt komischerweise keiner groß eine(n) Demo/Streik an. Das Auto hat uns Deutsche halt erzogen und im Griff…
Demonstrationen auf Feldwegen oder auf den Radwegen, für die ja nur all zu oft demonstriert werden, wären doch mal eher angebracht. Demonstrationen sollen meiner Meinung ja auch nicht abgelegt oder verboten werden, nur vielleicht auf einen angemessenen benachbarten Ort verlegt werden. Als passionierter Autofahrer melde ich ja auch keinen Autokorso auf einem Radweg an..
Es geht ja nicht darum, dass die Genehmigungsbehörde gegen das Gesetz der Versammlungsfreiheit verstößt und diese Demonstration nicht genehmigt. Diese Hansels können gerne demonstrieren , es ist einfach nur unverständlich warum wegen ihnen eine Autobahn gesperrt werden muss. Die Genehmigungsbehörde kann Orte verbieten oder bestimmen wo demonstriert werden darf. Es widerspricht sich doch , dass für den Klimaschutz und um die Welt zu retten demonstriert wird und gleichzeitig müssen tausende von Fahrzeugen Umleitung durch die Ortschaften fahren und belästigen damit Anwohner und gefährden durch erhöhtes Fahrzeugaufkommen womöglich noch Kinder in den Ortschaften. Und selbst wenn Einspruch gegen solche Auflagen eingelegt worden wären , dann sollte man doch meinen , dass das Verwaltungsgericht die Belange der Mehrheit der Anwohner schützen sollte.
Tausende von Autos in einer Stunde an einem Sonntagmorgen, zwischen Gudensberg und Fritzlar 🤣
Den hab ich nicht kommen sehen …
Eine Demo in Kassel zur Feierabendzeit behindert den Verkehr mehr als sonntags auf der A49.
Damit kann man aber den lieben NORDHESSE und seine Asphaltfetischisten nicht überzeugen…
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