HOMBERG/EFZE (pm). Ab sofort stellt das Jobcenter Schwalm-Eder unter https://ua.jobcenter-schwalm-eder.de Informationen zu den finanziellen Leistungen sowie zu den Unterstützungs-, Beratungs- und Vermittlungsangeboten nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) auch in ukrainischer Sprache zur Verfügung.
Auch in der Jobcenter-App kann als Sprache nun „ukrainisch“ eingestellt werden. Die kostenlose App greift auf die Inhalte des Internetauftritts zu und ermöglicht zusätzlich, Unterlagen und Dokumente abzufotografieren und direkt an den jeweils zuständigen Jobcenter-Standort zu schicken sowie Termine online anzufragen.
Die Übersetzung der deutschsprachigen Inhalte erfolgte durch den gemeinnützigen Verein „Indimaj. Gesellschaft für Bildung & Soziales: IGBS“ aus Kassel und Borken. Dieser hatte in den letzten Monaten den Internetauftritt des Jobcenters bereits ins bulgarische, arabische, türkische sowie auf farsi übersetzt.
„In den letzten Wochen stand zunächst die Entgegennahme und die Bearbeitung der Anträge auf finanzielle Leistungen von aus der Ukraine geflüchteten Kundinnen und Kunden sehr stark im Vordergrund. Daneben kommen jetzt vermehrt Fragen zu weiteren Beratungsangeboten, insbesondere zur Vermittlung in Arbeit. Unsere ins Ukrainische übersetzte Homepage soll als erste Anlaufstelle die häufigsten Fragen rund um den Leistungsbezug, die Arbeitsvermittlung sowie zu unseren Unterstützungs- und Beratungsangeboten beantworten. Damit möchten wir auch die Dolmetscher des Schwalm-Eder-Kreises, die derzeit an den vier Standorten des Jobcenters bei der Antragstellung und den Erstgesprächen unterstützen, teilweise entlasten“, sagte Geschäftsführer Uwe Rauch.
Hintergrund
Menschen, die seit Februar 2022 aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind, werden seit dem 1. Juni 2022 von den Jobcentern betreut. Sie sind vom Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in die Grundsicherung (SGB II) gewechselt, sofern bestimmte gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Das Jobcenter schätzt, dass ca. 1.700 aus der Ukraine in den Schwalm-Eder-Kreis Geflüchtete Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben. In den ersten 2 Monaten seit dem Wechsel wurden für 1.090 Personen die finanziellen Leistungen bereits bewilligt. Weitere 283 aus der Ukraine Geflüchtete haben sich bislang im Jobcenter gemeldet, ein Leistungsantrag für sie und ihre Familien ist aber noch nicht abgegeben oder abschließend bearbeitet. Sie erhalten derzeit vorläufige Leistungen. Abzuwarten bleibt, wie viele Menschen noch Zuflucht im Schwalm-Eder-Kreis suchen werden. Die Zahl der Neuanträge hat sich in den letzten Wochen deutlich verringert.
Aufgaben und Zuständigkeiten der Jobcenter
Die Jobcenter beraten und unterstützen beim Eintritt in den Arbeits- oder Ausbildungsmarkt. In einem ersten Schritt erhalten die geflüchteten Menschen bei Bedarf Unterstützung bei der Suche nach einer Kinderbetreuung, beim Spracherwerb sowie bei der Anerkennung von Schul- und Berufsabschlüssen. Danach sind Unterstützung bei der Vermittlung in Beschäftigung, Qualifizierung und Weiterbildung und auch Unterstützung bei der Anerkennung von Berufs- und Bildungsabschlüssen möglich. Ziel ist es, die Menschen ausbildungsadäquat zu vermitteln.
Antragstellung auch online möglich
Der Antrag auf Leistungen nach dem SGB II ist in den Eingangszonen des Jobcenters erhältlich, kann als PDF-Datei über die Jobcenter-Homepage heruntergeladen oder online über https://web.arbeitsagentur.de/sgb2ka/ka-ui/pc/ gestellt werden. Weitere Informationen auf www.jobcenter-schwalm-eder.de.
Über das Jobcenter Schwalm-Eder
Das Jobcenter Schwalm-Eder ist in Fritzlar (Schladenweg 29), Homberg (Wallstr. 16), Melsungen (Schwarzenberger Weg 31) und Schwalmstadt (Am Großen Wallgraben 36) vertreten. Die Postleitzahl der Kundin/des Kunden entscheidet, welcher Standort zuständig ist. Alle Standorte sind montags, mittwochs und freitags von 8 Uhr bis 12:30 Uhr, dienstags von 8 Uhr bis 14:30 Uhr und donnerstags von 8 Uhr bis 16 Uhr geöffnet. Bei Besuchen wird weiterhin das Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske empfohlen. (pm)