Unterschiedliche Sichtweisen bezüglich der Nutzungsentgelte
SCHWALMSTADT. Der Schwalm-Eder-Kreis hat in Schwalmstadt eine neue Atemschutzübungsanlage errichtet, die den Feuerwehren im Kreis zum Training zur Verfügung steht und damit einerseits dem Brandschutz und andererseits der Sicherheit der Atemschutzgeräteträger im Einsatz dient. Benutzung und Gebühren werden jetzt in einer Satzung geregelt, die für eine kurze Diskussion im Kreistag sorgte.
200 € Grundgebühr für bis zu zehn Personen und 20 € für jede weitere Person sind vorgesehen. Ein Erweiterungsantrag der CDU zielte darauf ab, den ohnehin stark belasteten Kommunen diese Gebühren zu erlassen.
- Klaus Wagner (CDU) begründete dies mit der zwar sinnvollen Investition, aber auch der Haushaltssituation in den Städten und Gemeinden. Trotz Reduzierung der Kreisumlage steige die Belastung der Kommunen. Selbst 20 € pro Teilnehmer sei dann viel Geld die gerade mal 40.000 Euro Einnahmen könnte der Kreis entbehren. Er bedauerte, dass die Einweihung nicht schöner ausfallen konnte und lobte das schöne Video des Kreisfeuerwehrverbandes.
- Günter Rudolph (SPD) erinnerte an die Haushaltsrede des Landrates, in der die zweitniedrigste Umlage in ganz Hessen erwähnt wurde. Die Kommunen sind zuständig. Der Kreis investiert ohne, dass er das machen müsste. Jetzt gehe es um die Betriebskosten. „Wir werden uns Entwicklung anschauen“, versprach der Landtagsabgeordnete. Die Feuerwehren im ländlichen Raum gilt es zu erhalten.
- Herrmann Häusling (B90/GRÜNE) ist im Zwiespalt. Er kann die CDU verstehen, würde sich aber erst einmal enthalten. Der Kreisausschuss müsse die Finanzierung dokumentieren und beauftragt werden, eine Lösung zu finden.
Schließlich wurde der CDU-Ergänzungsantrag abgelehnt und die Beschlussvorlage sodann gegen die Stimmen der CDU angenommen. (Rainer Sander)
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