FRITZLAR. Am Montagmittag belästigte im Bereich des Gewerbegebiets „Brautäcker“ in Fritzlar ein junger Exhibitionist eine 30 Jahre alte Frau. Der Vorfall ereignete sich in der Zeit zwischen 12:30 Uhr und 13:10 Uhr auf dem Radweg am Wehrenpfad.
Die Frau war auf dem Rückweg von einem Spaziergang, als sie den Jugendlichen auf einer Bank sitzend entdeckte. Er hatte seine Hosen heruntergelassen und masturbierte im Anblick der 30-Jährigen. Diese forderte den 15 oder 16 Jahre alten Jungen noch auf, damit aufzuhören – was er nicht tat. Die Frau ging dann schnellen Schrittes weiter.
Der Exhibitionist ist ca. 170 cm groß, korpulent und hat kurze mittelbraune Haare. Zur Tatzeit trug er eine kurze schwarze Hose und ein schwarzes T-Shirt. (wal)
Internet/Kontakt: Polizeistation Fritzlar
Internet/Kontakt Polizeistation, Polizeidirektion und Kriminalpolizei: Polizei Homberg
Bad Hersfeld Baunatal Borken Brand Corona Coronavirus Diebstahl Drogenfahrt Einbruch Feuerwehr Fritzlar Gudensberg Hephata Homberg (Efze) Kassel Kirchhain Landkreis Hersfeld-Rotenburg Landkreis Kassel Landkreis Marburg-Biedenkopf Landkreis Waldeck-Frankenberg Marburg Marktflecken Frielendorf Melsungen Neukirchen Neustadt Polizei Polizei Kassel Polizeistation Fritzlar Polizeistation Homberg Polizeistation Melsungen Polizeistation Schwalmstadt Polizeistation Stadtallendorf Raubüberfall Sachbeschädigung Schwalm-Eder-Kreis Schwalmstadt SPD Stadtallendorf Treysa Unfall Unfallflucht Vogelsbergkreis Willingshausen Winfried Becker Ziegenhain
7 Kommentare
„Der Vorfall ereignete sich in der Zeit zwischen 12:30 Uhr und 13:10 Uhr auf dem Radweg am Wehrenpfad.“
Ist da nicht noch Schule? Antwort @ G.G.Franz: Ein nicht öffentlickeitsscheuer Nachwuchsonanist wird es wohl auch mit der Schulpflicht nicht so genau nehmen.
@GGF
Wieder einmal den Beweis erbringen ein Reichsbürger zu sein?
§ 183 StGB
„Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.“
Also hat der junge Mann eine Straftat begangen. Öffentliches Küssen ist sozialüblich und nicht anstößig.
Aber für Sie sind Grüne ja schon weil sie etwas für die Umwelt tun eher Straftäter.
Sie sollten mal was gegen Ihre Kognitive Verzerrung tun. Damit helfen Sich sich und den Anderen.
Küssen ist ein Begrüßungsritual zwischen Menschen die sich besonders nahe stehen. Das ist legitim und kann nicht verboten werden. In unterschiedlichen Gegenden der BRD ist es sogar unhöflich, sich nicht mit einem Kuss zu begrüßen. Das was man früher so knutschen genannt hat, ist oftmals anstößig.
@GGF
Gott, tun Sie mir leid, was müssen Sie erlitten haben, um etwas natürliches abzulehnen.
@G.G.Franz- Da können sie nur hoffen das er nichts vollgespritzt hat. Das wäre dann wohl Sachbeschädigung.
Man sollte erst denken und dann schreiben können. Würde einiges verbessern bei Ihnen…
Früh übt sich ……..
Kommentare wurden geschlossen.