KASSEL. Am zurückliegenden Freitag, dem 20. August, ist die Zahl der Neuinfizierten mit dem Coronavirus im Landkreis Kassel über den Grenzwert von 50 gestiegen, teilt der Landkreis am Dienstag mit. Nach dem Eskalationskonzept der Hessischen Landesregierung muss die Kreisverwaltung jetzt weitere Einschränkungen für das öffentliche Leben anordnen.
Gegenüber den bisherigen Regelungen ändert sich ab dem morgigen Mittwoch, dass in Gedränge Situationen, in denen Mindestabstände nicht eingehalten werden können, medizinische Masken getragen werden müssen. Bei Veranstaltungen, Kulturangeboten und größeren Zusammenkünften dürfen im Freien ab Mittwoch nur noch maximal 500 Personen und in Innenräumen maximal 250 Personen zugelassen werden – jeweils zuzüglich Geimpfte und Genesene. Dies gilt auch für private Feierlichkeiten in öffentlichen oder eigens dafür angemieteten Räumen.
Bereits seit 21. August gilt eine Nachweispflicht (Impfnachweis, Genesenen-Nachweis oder ein Anti-Gen-Test, der nicht älter als 24 Stunden alt ist) für alle Veranstaltungen, Kulturangebote, Zusammenkünfte und Fachmessen in geschlossen Räumen unabhängig von der Teilnehmerzahl. Wahlveranstaltungen im Rahmen des Bundestagswahlkampfs fallen nicht unter diese Regelungen. Die Nachweispflicht gilt auch für private Feierlichkeiten in öffentlichen Räumen oder für diese Feierlichkeit angemieteten Räumen.
Der 3-G-Nachweis (Geimpft, Genesen, Getestet) gilt auch für Gäste, die Innenräume der Gastronomie, eine Spielbank, Spielhalle oder eine Wettvermittlungsstelle nutzen wollen, sowie für den Einlass in die Innenräume von Kultur- und Freizeiteinrichtungen und die Innenräume von Sportstätten (Fitnessstudios, Hallenbäder oder Sporthallen). Von der Nachweispflicht grundsätzlich befreit sind alle Kinder unter sechs Jahren – das betrifft alle Sport- und Schwimmangebote in Räumen.
Die entsprechenden Nachweise benötigt man auch bei der Anreise in Hotels (bei längeren Aufenthalten zweimal pro Woche Testpflicht) sowie vor der Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen. Besucher von Einrichtungen der Behindertenhilfe müssen ebenfalls einen der drei Nachweise vorlegen.
Die Anordnungen des Landkreises gelten längstens bis 22. September 2021. Wenn landkreisweit die Inzidenz fünf Tage unter einem Wert von 50 lliegt, fallen die Vorgaben ab dem folgenden Tag wieder weg. Aktuell stagniert die Inzidenzzahl im Kreis allerdings. Die nächste Stufe des Hessischen Eskalationskonzepts mit weitergehenden Einschränkungen greift ab einer Inzidenz von 100.
Das Hessische Kultusministerium hat für den Zeitraum der ersten zwei Schulwochen zum Schuljahresbeginn vorgegeben, dass die Testfrequenz in der Schule von zwei auf drei Tests je Woche erhöht wird. Außerdem gilt eine Maskenpflicht (medizinische Masken) – unabhängig von der Inzidenz – auch am Platz während des Unterrichts. Zudem wird dringend empfohlen, auch im Freien bei Einschulungsfeiern und vergleichbaren Schulveranstaltungen eine Maske zu tragen. (wal)