GIEßEN. In Nord-, Ost- und Mittelhessen waren am Freitag 72 Finanzkontrolleure des Hauptzollamtes Gießen im Einsatz und befragten 151 Fahrer und Beschäftigte in Speditionen zu ihren Arbeitsverhältnissen.
Beamte des Zolls richteten größere Kontrollstellen auf der A 5 bei Mücke, auf der B 27 bei Bebra sowie auf der B 254 bei Lauterbach/Maar ein.
In Kassel, dem Schwalm-Eder-, dem Werra-Meißner-Kreis und Frankenberg suchten die Kontrolleure Speditionsunternehmen an ihrem Sitz auf und überprüften in den Geschäftsunterlagen die Beschäftigungsverhältnisse von 139 Personen.
„Wir haben es in dieser Branche mit einem breiten Spektrum möglicher Rechtsverstöße zu tun. Solche bundesweiten Schwerpunktkontrollen dienen dazu, diese aufzudecken und so dazu beizutragen das ein fairer Wettbewerb stattfindet“, so Michael Bender der Pressesprecher des Hauptzollamtes Gießen.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit kontrollierte insbesondere die Einhaltung des allgemeinen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz in Höhe von 9,60 Euro/Stunde, der seit 01.07.2021 gilt, die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern. Auch Scheinselbständigkeit ist ein Thema in der Branche
In sechs Fällen gab es Hinweise, dass der Mindestlohn nicht gezahlt wird. Bei sieben Fahrern besteht der Verdacht auf Sozialleistungsbetrug. Bei weiteren sieben Unternehmen waren Arbeitskräfte nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet und bei zwei Fahrern gehen die Ermittler Hinweisen auf Scheinselbständigkeit nach.
Insgesamt waren 129 Speditionsunternehmen von den Kontrollen betroffen. Bei vielen davon erfolgen noch weitergehende Prüfungen der Geschäftsunterlagen.
Auf der A 5 endete die Fahrt eines 46-jährigen Russen mit seiner vorläufigen Festnahme. Er hatte einen vorläufigen Aufenthaltstitel für Spanien aber keine Arbeitserlaubnis für Deutschland. Er arbeitete jedoch seit einem knappen Jahr für eine deutsche Firma in NRW.
Auch in Osthessen ging den Schwarzarbeitsfahndern ein türkischer Fahrer ins Netz, der ein Visum für Polen besaß, dass aber zur Arbeit in Deutschland berechtigte.
In beiden Fällen wurden wegen Verdachts des illegalen Aufenthaltes die Ausländerbehörden eingeschaltet. Beide Männer müssen mit einer Ausweisung rechnen.
Hintergrund
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. (pm)
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