NEUSTADT. Polizisten haben in der Nacht zu Donnerstag im östlichen Landkreis Marburg-Biedenkopf vier bekannte Männer im Alter von 19, 29, 31 und 34 Jahren festgenommen. Sie sollen regelmäßig einzeln oder gemeinsam in wechselnder Zusammensetzung auf Diebestour gewesen zu sein. Die Beamten stellten mutmaßlich gestohlene Gegenstände sicher, darunter ein offenbar neuwertiges E-Bike, dessen Diebstahl der Besitzer erst nach der Sicherstellung anzeigte.
In der Nacht zum Donnerstag meldeten die Besitzer um kurz vor 2 Uhr einen offenbar noch nicht lange zurückliegenden Einbruch in ihren in der Straße „Im Hattenrod“ in Neustadt geparkten Pkw. Bis dahin noch unbekannte Täter hatten zwei Scheiben des Autos eingeschlagen, eine Delle an der hinteren linken Tür verursacht und den Pkw durchwühlt. Sowohl in diesem Auto, als auch an einem Luftlinie 15 Meter entfernt, auf einem unbefestigten Weg parallel zu den Bahngleisen geparkten Auto mit ebenfalls eingeschlagener Scheibe sicherte die Polizei Blutspuren. Die weiteren Ermittlungen führten die Stadtallendorfer Beamten letztlich zu den vier Tatverdächtigen. Bei der folgenden, von der Staatsanwaltschaft Marburg angeordneten Durchsuchung stellten sie u.a. ein neuwertiges E-Bike, ein Tomtom-Navigationsgerät, offensichtlich Beute aus dem durchwühlten Auto in der Straße „Im Hattenrod“, teils noch mit Etiketten versehene Kleidung, Schuhe, Hygieneartikel, Ultraschallzahnbürsten oder auch Koffer sicher.
Die Verdächtigen konnten für keinen einzigen Gegenstand einen Eigentumsnachweis vorlegen. Das E-Bike händigte die Polizei dem Eigentümer sozusagen bei der Anzeigenerstattung wieder aus. Der Täter hatte es am Mittwoch um 15:55 Uhr in der Schäferstraße in Großseelheim gestohlen. Etwaige Zeugen des Diebstahls werden gebeten, sich zu melden.
- Wem ist das weiße Cube Reaction Hybrid SL 625 nach 15:55 Uhr zwischen Großsellheim und Neustadt aufgefallen?
- Wer kann Angaben zum Benutzer machen?
Hinweise dazu bitte an die Polizei Stadtallendorf, Tel. 06428-93050.
Die Ermittlungen zur Herkunft der übrigen Gegenstände dauern derzeit noch an. Ausreichende Haftgründe lagen noch nicht vor, sodass die Polizei die Männer nach den erforderlichen Maßnahmen wieder entließ. (wal)
5 Kommentare
Es lagen keine ausreichende Haftgründe vor steht im Artikel lieber Andi 🤭
Der Haftgrund der Wiederholungsgefahr setzt voraus, dass der Beschuldigte dringend verdächtig ist, wiederholt oder fortgesetzt eine Katalogtat des § 112a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StPO begangen zu haben. ZUDEM muss durch die Tat die Rechtsordnung schwerwiegend beeinträchtigt worden und eine Straferwartung von mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe zu befürchten sein.
Für das Merkmal der schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechtsordnung dürfen nach der Rechtsprechung nur Taten mit einem überdurchschnittlichen Schweregrad herangezogen werden können. Die Anlasstat muss dabei mindestens in der oberen Hälfte der mittelschweren Straftaten liegen. Bestimmt wird die Schwere der Tat insbesondere nach ihrem Unrechtsgehalt sowie Art und Umfang des angerichteten Schadens. Wichtig ist zudem, dass jede einzelne Tat einen bestimmten Schweregrad erreichen muss und die Beeinträchtigung der Rechtsordnung nicht aus einer Gesamtschau aller Taten hergeleitet werden darf.
Quelle: Saarländisches OLG Saarbrücken, 16.10.2018, 1 Ws 206/18
Es ist die Entscheidung EINES Richters ob in dem jeweils konkreten Fall U-Haft angebordnet wird. Also jeder Fall ist einzeln zu betrachten. Das ist also nicht eine Frage ob „die Justiz“ ihre Arbeit macht. Polizei und Staatswalt ermitteln, Richter beurteilen Haftgründe. Wir sind nicht mehr im Wilden Westen oder beim Volksgerichtshof ANDI.
Zwischen Wilden Westen und Kuscheljustiz muss es doch einen Mittelweg geben. Gesetze kann man bei entsprechenden Mehrheiten auch ändern oder nicht?
Ganz so einfach ist es nicht, denn die Richter orientieren sich nach der aktuellen Rechtsprechung. Sie haben sicher auch mitbekommen, dass höchstrichterliche Rechtsprechnungen ergeben haben, dass manche politisch gemachten Gestze kassiert haben. Man bekommt vor Gericht ein Urteil, dass muss nicht immer mit dem persönlichen Rechtsempfinden übereinstimmen. Andereseits haben wir auf vielen Gebieten (ausreichende) Gesetze, hier scheitert es in der Praxis an der konsequenten Umsetzung.
Ein ganz wesentlicher Grundsatz des Rechtsstaates ist die Unschuldsvermutung. Und genau deshalb muss die Untersuchungshaft die absolute Ausnahme und nicht der Regelfall sein.
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