KASSEL/GIEßEN. Von den vier Standorten der Finanzkontrolle in Gießen, Kassel, Fulda und Bad Hersfeld rückten am Dienstag insgesamt 83 Kontrolleure auf Baustellen aus. Dabei gingen ihnen in allen Landesteilen ausländische Bauarbeiter ins Netz, die keine gültigen Aufenthaltspapiere und Arbeitsberechtigungen für Deutschland besaßen und sich illegal im Land aufhielten.
Bei den 13 vorläufig Festgenommenen handelte es sich um einen Ukrainer und 12 Männer aus Südosteuropa, die Armierungs- und Schalungsarbeiten, Hilfstätigkeiten oder Maurer- und Betonierarbeiten ausübten.
In den meisten Fällen konnte zunächst nicht ermittelt werden, für wen sie auf den Baustellen arbeiteten. Einer der Arbeiter war wegen eines Dokumentfälschungsdeliktes zur Aufenthaltsermittlung polizeilich ausgeschrieben. Die jeweils zuständigen Ausländerbehörden wurden eingeschaltet. Den Arbeitern droht nun die Ausweisung.
Am Ende des Tages hatten die Schwarzarbeitsfahnder auf kleineren und größeren Baustellen die Beschäftigungsverhältnisse von insgesamt 254 Bauarbeitern überprüft. Bei 72 Bauunternehmen wurden Geschäftsunterlagenprüfungen durchgeführt oder eingeleitet.
Auf dem Neubau einer Wohnanlage „An der alten Ziegelei“ in Vellmar trafen die Zöllner zwei Serben an, die dort als Eisenflechter arbeiteten. Einen genauen Arbeitgeber konnten sie weder vor Ort noch bei der anschließenden Vernehmung benennen. Der Zoll geht aber von einer einschlägig bekannten deutschen Firma als Arbeitgeber aus. In ihrer Unterkunft wurde auch eine gefälschte kroatische ID-Card aufgefunden. Die Ausländerbehörde wird beide Arbeitnehmer ausweisen. Zwei Bosnier mit kurzfristigem kroatischem Aufenthaltstitel wurden auf einem Bau in der Wolfhager Straße in Kassel angetroffen. Ein Arbeiter war dort als Eisenflechter tätig, der andere übte Hilfstätigkeiten aus. Auch hier droh die Abschiebung
„Hier liegt unser Augenmerk auch immer auf der Zahlung des Mindestlohnes“, so Michael Bender, Pressesprecher des Hauptzollamtes Gießen. Da für 2021 noch kein allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag im Sinne des Arbeitnehmerentsendegesetzes vorliegt, gilt derzeit für die Baubranche der gesetzliche Mindestlohn von 9,50 Euro. „Wir haben daher keine Hinweise auf Mindestlohnunterschreitungen festgestellt, werden uns aber auch die Lohnzahlungen vor Januar 2021 anschauen.“, so Bender. Bis zum 01. Januar 2021 galt in der Baubranche ein für alle Betriebe verbindlicher Mindestlohn (West) von 15,40 Euro.
In allen Fällen hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Ermittlungen gegen die vermeintlichen Arbeitgeber wegen des Verdachtes der illegalen Ausländerbeschäftigung und des Vorenthaltens von Sozialabgaben aufgenommen. (wal/pm)
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