KASSEL. Konsumentinnen und Konsumenten kaufen zunehmend Bio-Lebensmittel. Während der Pandemie hat die Nachfrage noch einmal zugenommen. Der Trend zur ökologischen Ernährungsweise motiviert zunehmend mehr hessische Landwirtinnen und Landwirte ihre Bewirtschaftungsweise auf den ökologischen Landbau umzustellen.
Auch durch die Förderung der Landesregierung stieg die Ökoanbaufläche in Hessen in den letzten Jahren stetig, von 11,4 Prozent in 2014 auf inzwischen 16 Prozent ökologisch bewirtschafteter Agrarfläche. Über 2.300 Ökobetriebe bauen jetzt auf über 120.000 Hektar hessische BioLebensmittel an. Die hessische Landesregierung strebt einen Anteil von 25 Prozent bis 2025 an. „Deshalb setzen wir für den Ökolandbau in Hessen zusätzliche Anreize und fördern die Betriebe erstmals auch während der Phase der Umstellung“, so die Landwirtschaftsministerin Priska Hinz in einer Pressemitteilung.
Mit der neuen Umstellungsprämie werden landwirtschaftliche Betriebe unterstützt, die auf Öko umstellen wollen. Für diese Betriebe fallen für Kontrollen und die Zertifizierung Kosten an. Während dieser Umstellungsphase können sie jedoch noch keine “Bio“ Produkte zum entsprechend höheren Bio-Preis verkaufen. Mit der neuen Prämie können nun Kontroll- und Zertifizierungskosten sowie Ausgaben für die Aufnahme und Mitgliedschaft bei Ökoverbänden in diesen zwei bzw. drei Umstellungsjahren gefördert werden. Je Betrieb kann eine Prämie von jährlich bis zu 3.000 Euro über einen maximal dreijährigen Umstellungszeitraum beantragt werden. Die Umstellungsprämie ist ein Baustein des Ökoaktionsplans Hessen 2020-2025 und ergänzt die Förderung HALM B1 (Flächenprämie) für die ökologische Bewirtschaftung des Gesamtbetriebs.
Für interessierte Betriebsleiter und Betriebsleiterinnen ist wichtig zu beachten, dass der Vertrag mit einer Kontrollstelle oder einem Öko-Verband erst nach dem Antrag und der Bestätigung der Teilnahme an der Umstellungsprämie geschlossen werden darf! Informieren können und sollten sich Umstellungsinteressierte bereits vorher, über die Vorgaben der Öko-VO z.B. unter www.llh.hessen.de/oeko-umsteller.
Was die Umstellung für ihren Betrieb konkret bedeutet, können Interessierte mit einer Beratungskraft des LLH-ÖkoBeratungsteams besprechen. Die jeweiligen Kontaktdaten sind zu finden unter: https://llh.hessen.de/ueberuns/kontakt/gruppe/beratungsteams-oekologischer-landbau/
Der LLH unterstützt auch bei der Bearbeitung des Antrages. Die Antragsunterlagen können bei der Bewilligungsstelle des RP Gießen, E-Mail: umstellungspraemie@rpgi.hessen.de, angefordert
werden. (pm)
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