Verwaltungsgericht kippt Corona-Regeln für den Handel in Hessen teilweise
BAD HERSFELD/FRANKFURT. Das Verwaltungsgericht in Frankfurt hat mit einer einstweiligen Anordnung die Corona-Kontakt-und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes Hessen teilweise gekippt. Geklagt hatte der „Grillfürst“ in Bad Hersfeld für seine Filiale in Gründau, ein Fachhändler für Grills, Grillzubehör sowie Produkte im Zusammenhang mit dem Thema Grillen.

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