Stadt Gudensberg geht sparsam mit Grund und Boden um
GUDENSBERG. Grünes Licht für das Neubaugebiet Süd in Gudensberg: Die Stadtverordneten der Stadt Gudensberg haben in ihrer Sitzung am 26. November den Satzungsbeschluss über den dort geltenden Bebauungsplan gefasst.
Zusammen mit den Bauplätzen in der „Hans-Geisser-Straße“ in Maden stehen in der Chattengau-Kommune nun insgesamt circa 70 neue Bauplätze zur Verfügung. Dennoch hat sich die Stadt Gudensberg bewusst dazu entschieden, in diesem und im nächsten Jahr nur insgesamt 37 Baugrundstücke in den Verkauf zu geben. „Bei uns gilt nach wie vor der Grundsatz: Innen- vor Außenentwicklung“, erklärt Bürgermeister Frank Börner. Die sparsame Verwendung von Grund und Boden schlägt sich auch in den Zuschnitten der Grundstücke nieder, die jeweils eine Größe zwischen 450 und 700 Quadratmetern aufweisen und für die Bebauung mit Ein- und Zweifamilienhäusern vorgesehen sind.
Grundstückspreise stehen fest
Der Quadratmeterpreis für die 30 Grundstücke im ersten Bauabschnitt des Neubaugebietes Süd liegt bei 149,30 €. Die sieben Bauplätze in der „Hans-Geisser-Str.“ in der Gemarkung Maden kosten 121,30 €/qm. Hinzu kommt eine Hausanschlusskostenpauschale von 2.950 € pro Grundstück für die Hausanschlüsse für Wasser und Kanal.
„Wir planen das Verfahren zur Vergabe der Baugrundstücke Mitte Dezember zu starten“, so Bürgermeister Börner. Dies erfolge durch eine öffentliche Bekanntmachung, weiterhin würden alle bislang registrierten Interessenten per E-Mail benachrichtigt. Die Bewerbung wird über ein Online-Formular erfolgen. Die Frist geht bis zum 31. Januar 2021.
Um die Anfragen nach Bauplätzen möglichst rational und fair zu steuern, wendet die Stadt Gudensberg erstmals ein Punktesystem an, das die Vergabe der Bauplätze regelt. Insbesondere Familien, Ehrenamtliche und Gudensberger profitieren von diesem System. So erhalten Bewerber, die ihren Wohnsitz in Gudensberg haben, drei Punkte. Wenn jemand mindestens drei Jahre ehrenamtlich aktiv ist und wenigstens 50 Stunden im Jahr ehrenamtlich arbeitet, erhält er ebenfalls drei Punkte. Für einen Arbeitsplatz in Gudensberg gibt es zwei Punkte, jedes Kind unter 18 Jahren bringt einen Punkt. Die Vergabe der Bauplätze erfolgt dann in der Reihenfolge der errechneten Punkte: Der Bewerber mit der höchsten Punktzahl darf als erstes ein Baugrundstück auswählen. Entsprechend der Punktezahl folgen die übrigen Bewerber. Bei Punktegleichheit entscheidet das Los. (pm | rs)
Foto: „Gudensberg Süd“: Der rote Bereich zeigt die mögliche Ausdehnung des Baugebietes auf eine Fläche von ca. 15,75 ha. Der nun behandelte Bebauungsplan gilt für den blauen Bereich. Das gelbe Feld zeigt der 1. Erschließungsabschnitt des Neubaugebietes © Grafik: pm | nh