Mehrwertsteuersenkung bis Jahresende weitergegeben
GUDENSBERG. Durch die Absenkung der Mehrwertsteuer für die Zeit vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 sinken auch die für das Trinkwasser in Gudensberg zu zahlenden Gebühren.
Verbraucher und Verbraucherinnen müssen aber nichts unternehmen, da die Umsatzsteuersenkung automatisch mit der Jahresendabrechnung weitergegeben wird. Auch bei in dieser Zeit fälligen Hausanschlusskosten und Wasserbeiträgen werden die gesetzlichen Umsatzsteuerregelungen berücksichtigt.
Unterschiedliche Versorger
In Gudensberg sind unterschiedliche Organisationen für die Trinkwasserversorgung zuständig. Die Kernstadt sowie die Stadtteile Deute und Dissen werden durch das städtische Wasserwerk versorgt. Die reguläre Wassergebühr, die vom Wasserwerk erhoben wird, beträgt 1,926 €/Kubikmeter. Sie sinkt durch die niedrigere Mehrwertsteuer auf 1,89 €/ Kubikmeter.
Maßgeblich für die Lieferung von Wasser und Abrechnung der Gebühren ist das Datum der tatsächlichen Ablesung des Zählerstandes. Für das Wasserwerk Gudensberg liegt das Datum der Ablesung nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 01. Januar 2021. Das bedeutet, dass für den Ablesezeitraum 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 die gesamte Lieferung von Wasser mit dem herabgesetzten Umsatzsteuersatz von 5 % abgerechnet wird.
Die Stadtteile Dorla und Gleichen werden durch den Wasserzweckverband Kirchberg-Gleichen-Dorla-Werkel, die Stadtteile Maden und Obervorschütz werden durch Wasserverband Gruppenwasserwerk Fritzlar-Homberg versorgt. (pm | rs)