Vorherige Terminanfrage erbeten
GUDENSBERG. Trotz vielfältiger Lockerungen gelten nach wie vor besondere Hygieneregeln, um die Ausbreitung des Corona-Virus einzuschränken und mögliche Infektionsketten zu unterbrechen. Für das Rathaus der Stadt Gudensberg gelten seit dem 15. Juni die folgenden Nutzungsregeln:
Seit dem 15. Juni kann das Rathaus wieder ohne vorherige Anmeldung betreten werden. Alle Bürger/innen werden aber gebeten, persönliche Besuche auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken.
Selbst registrieren und Abstand einhalten
Als Eingang wird die Automatiktür des Bürgerhauses während der Sprechzeiten geöffnet. Jede/r Besucher/in muss sich am Info-Tresen selbst registrieren. Im Foyer wurde ein Wartebereich für das Bürgerbüro eingerichtet. Hier müssen die Wartenden einen Sicherheitsabstand von 1,5 Metern untereinander einhalten. An den Ein- und Ausgängen werden Mittel zur Händedesinfektion bereitgehalten. In den Büros des Bürgerbüros gilt die Maskenpflicht. Auch dort ist der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Als Wartebereiche in den Etagen muss das Treppenhaus genutzt werden. Auch bei Gesprächen mit Bearbeitern/innen der Fachbereiche gilt die Masken- und Abstandspflicht. Terminanfragen bittet die Stadtverwaltung telefonisch über 05603/933-0 oder per E-Mail unter buergerservice@stadt-gudensberg.de zu klären. (pm | rs)