TREYSA. Die Lockerungen der Besuchsverbote durch die Landesregierung bewertet die Hephata Diakonie kritisch. „Wir werden Möglichkeiten schaffen für persönliche Kontakte, die weitestgehend im Freien stattfinden sollen, raten aber weiterhin eher davon ab“, betont Vorstandssprecher Maik Dietrich-Gibhardt.
Dass die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen zunächst geschlossen bleiben, sei absolut richtig. Die Zahl der aktiven Infektionsfälle innerhalb Hephatas habe zum Glück abgenommen.
Besuchsregelungen: Infektionsschutz geht weiterhin vor
„Die Zahl der Infektionen im lokalen und regionalen Umfeld unserer Einrichtungen ist derzeit noch zu hoch, als dass wir von der Lockerung der Besuchsverbote begeistert wären“, betont Hephata-Vorstandssprecher Maik Dietrich-Gibhardt. Zwar freue er sich für alle Klientinnen und Klienten, wenn sie ihre Angehörigen wiedersehen könnten. „Derzeit raten wir aber weiterhin dazu, eher über Telefonate und Videogespräche in Kontakt zu bleiben“, so Dietrich-Gibhardt. Dort, wo Klientinnen und Klienten keine privaten PCs oder Tablets haben, stattet Hephata die Einrichtungen derzeit mit Geräten aus einer Großspende aus. „Damit wollen wir den Klientinnen und Klienten flächendeckend Videotelefonie in unseren Einrichtungen ermöglichen.“
Weil der Infektionsschutz weiter vorgehe, sollen Besuche von Angehörigen dort, wo sie dringend gewünscht werden, im Regelfall im Freien stattfinden. Zudem seien verschiedene weitere Schutzmaßnahmen wie die Einhaltung eines Zwei-Meter-Abstandes sowie das Tragen einer Maske zu beachten. „Unsere Einrichtungen entwickeln dazu auf die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten angepasste Schutzkonzepte“, so Dietrich-Gibhardt. Besuche in Bewohnerzimmern sollen grundsätzlich nur als absolute Ausnahme stattfinden. „Dann wiederum ist aber das Tragen von Persönlicher Schutzausrüstung obligatorisch“, betont Dietrich-Gibhardt. Auch die stark begrenzte Verfügbarkeit dieser Ausrüstung sei ein Punkt, warum Besuche auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken seien. „Erst nachdem wir alle notwendigen Vorkehrungen getroffen haben, werden die ersten Besuche stattfinden können“, so Dietrich-Gibhardt. Dies werde voraussichtlich ab Mitte nächster Woche der Fall sein. Angehörige könnten sich dann an die jeweilige Einrichtungsleitung vor Ort wenden, um einen Besuchstermin abzustimmen und die Rahmenbedingungen abzustimmen. Dabei gelten neben den sich aus der Landesverordnung ergebenden zeitlichen Beschränkungen (maximal ein Besucher pro Woche für eine Stunde) dann eben auch die individuellen Schutzkonzepte der jeweiligen Einrichtung. Klar sei zudem, dass Einrichtungen, in denen es bestätigte Infektionen oder Verdachtsfälle gebe, keinen Besuch empfangen können.
„Durch eine gemeinsame Kraftanstrengung, für die ich allen voran unseren Mitarbeitenden in Betreuung und Pflege dankbar bin, ist es uns bislang gelungen, Ansteckungen in fast allen Einrichtungen der Hephata Diakonie sowie in allen Pflegeheimen unserer Tochtergesellschaften zu vermeiden“, so Dietrich-Gibhardt. Die Gefahr sei groß, das Erreichte durch vorschnelle Lockerungen aufs Spiel zu setzen. „Der Infektionsschutz muss weiterhin Vorrang haben.“
Werkstätten bleiben weiterhin geschlossen
Das Betretungsverbot für Klientinnen und Klienten bezogen auf die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen ist mit der entsprechenden Landesverordnung zunächst bis zum 10. Mai verlängert worden. „Das ist absolut folgerichtig und notwendig“, betont Hephata-Vorstandssprecher Maik Dietrich-Gibhardt. Auch wenn man sich intern innerhalb Hephatas bereits umfassend mit Konzepten für eine schrittweise Wiederöffnung der Werkstätten beschäftige, sei es wichtig, mit der Umsetzung zunächst noch abzuwarten, wie sich das Infektionsgeschehen und damit die Risiken für Ansteckungen insgesamt entwickeln. „Wir haben hier bezogen auf das Coronavirus mit vielen Risiko- und Hochrisikopatienten zu tun, unter denen zudem viele Menschen sind, denen die Umsetzung der Hygieneregeln und des Abstandsgebotes in besonderer Weise schwer fallen“, so Dietrich-Gibhardt. Sollte es dann schlimmstenfalls in den Werkstätten zu Ansteckungen kommen, würde das Virus wiederum auch in die Wohneinrichtungen getragen werden, wo Menschen mit Behinderungen als Hausgemeinschaften zusammen leben. Dies gelte es unbedingt zu verhindern, weshalb entsprechende Schutzmaßnahmen auch organisatorischer Art in den Konzepten für eine schrittweise Wiederöffnung der Werkstätten derzeit bedacht und entwickelt werden.
Covid-19-Fälle in Einrichtungen der Hephata Diakonie
Die Zahl der aktiven Infektionsfälle innerhalb der Hephata Diakonie ist zurückgegangen. „Darüber sind wir sehr froh und das ist das Ergebnis der guten Koordination der Quarantänemaßnahmen durch Mitglieder unseres Krisenstabs Pandemie und des hochprofessionellen und engagierten Einsatzes aller Mitarbeitenden in den Einrichtungen“, betont Dietrich-Gibhardt. Aktuell (Stand: 30.4.2020, 14 Uhr) gelten fünf Mitarbeitende und vier Klienten in zwei Einrichtungen und einem Betreuungsdienst in Schwalmstadt als infiziert.
Für die betroffenen Einrichtungen wurde in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt entweder eine Pendelquarantäne oder auch eine häusliche Quarantäne von betroffenen Mitarbeitenden organisiert. Eine Pendelquarantäne bedeutet, dass Klientinnen und Klienten die Einrichtung nicht verlassen dürfen. Mitarbeitende dürfen lediglich zwischen der Einrichtung und ihrer privaten Wohnung pendeln. Bei den meisten der von einer Covid-19-Infektion Betroffenen waren oder sind die Krankheitsverläufe mild. „Zwei Personen haben leider mit einem schweren Verlauf der Krankheit zu kämpfen. Sie befinden sich in klinischer Behandlung und mussten teilweise auch beatmet werden“, so Dietrich-Gibhardt. Allen erkrankten Personen wünscht er von Herzen alles Gute und eine baldige Genesung. „Einige erkrankte Mitarbeitende und Klienten haben die Infektion zum Glück bereits gut überstanden“, so der Vorstandssprecher. In vier weiteren Einrichtungen hatte es vom Gesundheitsamt angeordnete Quarantänemaßnahmen aufgrund von bestätigten Infektionen oder aufgrund von Verdachtsfällen gegeben. Dort konnten diese zusätzlichen Maßnahmen inzwischen beendet werden – entweder, weil die erkrankten Personen wieder genesen sind oder auch weil sich Verdachtsfälle nicht bestätigt haben. (pm)