Viele Menschen mit Behinderung jetzt auch tagsüber in bdks Wohnbereichen betreut
BAUNATAL | WABERN | HOFGEISMAR | FULDABRÜCK. Seit dieser Woche dürfen die Beschäftigten die Werkstätten, Tagesförderstätten oder Tagesstätten der bdks – Baunataler Diakonie Kassel nicht mehr betreten. Die bdks folgt damit einer Anordnung der hessischen Landesregierung, zum Schutz vor einer Infektion mit Corona-Viren.
Joachim Bertelmann: erleichtert über Klarstellung
„Wir sind sehr erleichtert, dass wir somit eine rechtliche Klarstellung haben“, sagte Joachim Bertelmann, Vorstandsvorsitzender der bdks. „Bei den Beschäftigten handelt es sich fast ausnahmslos um Menschen mit Vorerkrankungen. Ihr Schutz hat für uns höchste Priorität.“
Das Betretungsverbot gilt voraussichtlich bis zum 19. April 2020. Bis zu diesem Zeitpunkt werden alle, die in einem stationären Wohnangebot der bdks leben, hier auch tagsüber betreut. Wer im ambulanten Wohnen weitgehend selbständig lebt, kann sich bei der bdks Unterstützung suchen, die meisten nutzen hier das Telefon. Beschäftigte, die bei Ihren Eltern oder Verwandten leben, die beispielsweise im Krankenhaus oder Altenheim tätig sind, können eine „Notbetreuung“ beantragen. Dies steht auch den Beschäftigten zu, die einen besonders hohen Betreuungsaufwand benötigen, der zuhause nicht möglich ist. Informationen darüber geben die zuständigen Sozialen Dienste der bdks.
Werkstätten in Produktionsprozesse eingebunden
Die Werkstätten der bdks bleiben weiterhin geöffnet. Viele sind in die Produktionsprozesse nordhessischer Unternehmen eingebunden, beispielsweise in der Medizinbranche. „Wir werden alle Lieferzusagen einhalten, dank der Flexibilität unserer Mitarbeiter, die sofort bereit waren, einzuspringen, wo es notwendig ist“, sagte Joachim Bertelmann. (pm | rs)